Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0

Sachverhalt:

Für den Grillplatz besteht seit 2009 eine Satzung. Mindestens seit diesem Jahr sind die Gebühren für die Nutzung des Grillplatzes unverändert bei 30 Euro für Niedernberger und 60 Euro für Auswärtige. Im Jahr 2023 wurde die Satzung neu erstellt, die Benutzungsgebühr jedoch nicht angepasst. Eine Anpassung war zu diesem Zeitpunkt nicht gewünscht. Der Grillplatz wird nur von einem kleinen Personenkreis genutzt und erwirtschaftet jährlich ein Defizit von rund 6.000 Euro. Eine Kostendeckung mit rund 260 Euro je Belegung ist unrealistisch, da damit der Platz nicht mehr genutzt würde.

Die Gemeindeverwaltung schlägt nach erfolgter Vorberatung in der vergangenen Haupt- und Finanzausschusssitzung eine Erhöhung der Grillplatzgebühr auf 60 Euro für Niedernberger Nutzer sowie auf 100 Euro für auswärtige Nutzer vor.

Die restliche Satzung bleibt unverändert.


Beschluss:

Die Gemeinde Niedernberg erlässt auf Grund des Art. 2 Abs. 1 und Art. 8 Abs. 1 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. April 1993 (GVBl. S. 264, BayRS 2024-1-I), zuletzt geändert durch § 1 des Gesetzes vom 9. Dezember 2024 (GVBl. S. 573) die angefügte Satzung zur Änderung der Gebührensatzung zur Satzung für die Benutzung des Niedernberger Grillplatzes.