Sitzung: 27.02.2018 Bau- und Umweltausschuss
Beschluss: Abstimmungsergebnis:
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0
Vorlage: 038/2018
Sachverhalt:
Das geplante Bauvorhaben liegt im Bereich des Bebauungsplanes „Seehotel“.
Der Antragsteller beabsichtigt die Errichtung des „Herrenhauses“ auf dem Baufeld „SO 2“.
Für das Baufeld „SO 2“ ist eine Wandhöhe von 129,00 müNN, eine Firsthöhe von 136,00 müNN und 3 Vollgeschosse festgesetzt. Das Baufenster hat eine Größe von 41,00 m x 25,00 m.
Das „Herrenhaus“ hat 3 Geschosse mit den Außenmaßen 31,99 m x 13,99 m und folgende Aufteilung:
EG: Hallen-Entree mit Aufzug ca. 93 m²
Flurbereiche ca. 31 m²
8 Zimmer mit Duschbereich zw. ca. 30 m² und 34 m²
OG: Vorraum ca. 54 m²
Abstellraum ca. 34 m²
8 Zimmer mit Duschbereich zw. ca.30 m² und 34 m²
DG: Vorraum ca. 21 m²
Flur ca. 51 m²
2 Zimmer ca. 63 m²
6 Zimmer zw. 27 m² und 34 m²
Die GRZ mit 0,37 (B-Plan 0,6) und die GFZ mit 0,22 (B-Plan 1,4) werden eingehalten.
Für das Herrenhaus müssen nach der Stellplatzsatzung weitere 12 Stellplätze geschaffen werden (4 Betten je 1 Stellplatz). Es werden somit auf dem Gelände des Seehotels insgesamt 138 Stellplätze benötigt, es gibt im Moment 225 Stellplätze.
Die Firsthöhe mit 131,88 müNN (B-Plan 136,00 müNN) wird eingehalten. Die Dachneigung des Hauptdaches beträgt 21° und im Mittelhaus sind es 30°.
Für das Gebäude im „SO 2“ ist eine Wandhöhe von 129,00 müNN festgesetzt. Nach den Angaben des Planers beträgt die Wandhöhe der übergeordneten Seitenflügel 126,38 müNN. Im Mitteltrakt beträgt die Wandhöhe 129,43 müNN. Für die geringfügige Überschreitung im Mitteltrakt wurde ein Befreiungsantrag beigefügt. Aus der Begründung geht hervor, dass aus Gründen der Statik, der Konstruktion und des Brandschutzes eine massive Decke im Mitteltrakt erforderlich ist (1. Rettungsweg). Der konstruktive Aufbau und die Verankerung des Fußpunktes der Dachkonstruktion (Fußschwelle mit Sparren) auf der massiven Stahlbetondecke, ergibt im Gegensatz zu einer Holzbalkendecke, eine zusätzliche Konstruktionshöhe von ca. 48,5 cm.
Beschluss:
Der Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Niedernberg erteilt zum o.g. Bauvorhaben sein Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB.
Für die geringfügige Überschreitung der Wandhöhe wird eine Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB erteilt.