Mitteilung:
Das Landratsamt Miltenberg (Kreisjugendamt) teilte mit, dass für die Jugendschöffengerichte beim Amtsgericht Obernburg am Main und für die Jugendkammern beim Landgericht Aschaffenburg die für die Jahre 2019 bis 2023 benötigten Hauptjugendschöffen und Hilfsjugendschöffen zu wählen sind. Gleichzeitig wurde darum gebeten, bis spätestens 16.03.2018 mindestens je eine Frau und einen Mann zu benennen, welche die Voraussetzungen zum Jugendschöffen erfüllen und sich auch bereit erklären, dieses Ehrenamt zu übernehmen.
Hierbei sollen nur solche Frauen und Männer berufen werden, die im
Landkreis wohnen, erzieherisch befähigt und in der Jugenderziehung erfahren
sind. Zudem sollen bei der Auswahl nicht nur Angehörige bestimmter
Berufsgruppen (z. B. Lehrer oder Angehörige der Jugendämter) zu stark bevorzugt
werden. Vielmehr sollen nach Möglichkeit geeignete Personen aus allen Kreisen
der Bevölkerung, vor allem auch Eltern und Ausbilder berücksichtigt werden.
Nach Aufruf im Amts- und Mitteilungsblatt haben sich folgende Personen
gemeldet:
- Simone Gayer,
Michael-Groß-Str. 4
- Hermann Fischer, Fachrainstr. 44
Die erforderlichen Voraussetzungen sind jeweils gegeben.
Im Gegensatz zur Aufnahme in die Vorschlagsliste für Schöffen ist für die
Benennung der Jugendschöffenbewerber an das Landratsamt kein
Gemeinderatsbeschluss erforderlich. Die beiden o.g. Personen wurden in die
Vorschlagsliste aufgenommen und fristgerecht an das Landratsamt Miltenberg
(Kreisjugendamt) übermittelt.