Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Pers. beteiligt: 0, Anwesend: 1

Sachverhalt:

Die Bestellung von Bürgermeistern, deren Aufgabenbereich auf die Vornahme von Eheschließungen beschränkt ist, erlischt gem. § 3 Abs. 3 der Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes (AVPStG) spätestens mit Ablauf der Amtszeit, also nach Ablauf der Wahlperiode. Das Erlöschen tritt auch bei direkter Wiederwahl ein, wobei in diesem Fall die Bestellung bis zur neuerlichen Entscheidung über die Bestellung durch das zuständige kommunale Gremium fort gilt.

Somit ist für die folgende Wahlperiode eine neue Bestellung zum Eheschließungsstandesbeamten notwendig.


Beschluss:

Der erste Bürgermeister Jürgen Reinhard wird mit Wirkung vom 10.04.2018 an in jederzeit widerruflicher Weise zum Standesbeamten des Standesamtsbezirkes Niedernberg bestellt. Der Wirkungskreis ist auf die Vornahme von Eheschließungen beschränkt.


Abstimmungsvermerke:

Jürgen Reinhard nahm wegen persönlicher Beteiligung (Art. 49 GO) an der Beratung und Abstimmung nicht teil.