Sitzung: 24.04.2018 Gemeinderat
Beschluss: Abstimmungsergebnis:
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 1
Vorlage: 067/2018
Sachverhalt:
Auf
dem Grundstück Pfarrer-Seubert-Straße 13, Fl.Nr. 7000/54, befindet sich derzeit
eine Gärtnerei. Hinter dem Gewächshaus soll eine weitere Bebauung mit einem Einfamilienhaus
ermöglicht werden. Hierfür liegt ein Antrag vor, welcher in der
Gemeinderatssitzung vom 24.01.2017 bereits behandelt wurde. Mittlerweile sind
die Planungen vorangeschritten und aus dem ursprünglich geplanten einen
Einfamilienhaus sind zwei Einfamilienhäuser geworden. Für die Zukunft wurde
auch noch ein weiteres Baufeld auf dem Gebäude der derzeitigen Gärtnerei eingeplant.
Im
bestehenden Bebauungsplan ist für dieses Grundstück kein Baufenster vorgesehen,
lediglich das Wort „Gärtnerei“ ist enthalten. Auf gleicher Höhe befindet sich
jedoch das Wohnhaus Tafelweg 1. Bzgl. des Immissionsschutzes ist festzuhalten,
dass es sich bei dem Sportgelände um den Schulsportplatz handelt, welcher
vorwiegend am Vormittag von den Schulklassen genutzt wird. In den Sommermonaten
finden auch am Nachmittag und Abend Trainingseinheiten von kleineren
Gruppierungen statt. Auf freiwilliger Basis hat die Gemeinde eine zeitliche
Beschränkung für den Schulsportplatz erteilt, so dass diese Gruppierungen den
Platz um spätestens 20 Uhr zu verlassen haben. Nur vereinzelt gibt es
Veranstaltungen am Wochenende mit Genehmigung der Gemeinde Niedernberg, welche
dann mit Besuchern verbunden sind (TV-Wochenende, Fußballturnier der KjG).
Wie
das Vorhaben aus immissionsschutzrechtlicher Sicht betrachtet wird, kann erst
im Rahmen des Verfahrens geprüft werden.
Dem
Gemeinderat wird die Entscheidung über den Aufstellungsbeschluss für die
Einleitung des Bebauungsplanverfahrens für die Änderung des Bebauungsplanes
Westlicher Ortsrand Nr. 03.11 für die FlNr 7000/54, Pfarrer-Seubert-Straße 13,
vorgelegt. Der Gemeinderat ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 2 Nr. 8 der
Geschäftsordnung für den Aufstellungsbeschluss zuständig.
Das Bebauungsplanverfahren soll im beschleunigten Verfahren nach § 13a
BauGB stattfinden.
Der Beschluss vom 24.01.2017 wird damit aufgehoben
Beschluss:
Die Gemeinde Niedernberg ändert den Bebauungsplan „Westlicher Ortsrand“
unter der Nr. 03.11 für die Fl.Nr. 7000/54, Pfarrer-Seubert-Straße 13,
dahingehend, dass auf dem Grundstück Einfamilienhäuser errichtet werden können.
Das Verfahren soll im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB
(Bebauungspläne der Innenentwicklung) ohne Durchführung einer Umweltprüfung
durchgeführt werden. Mit dem Grundstückseigentümer wird ein städtebaulicher
Vertrag mit dem Ziel abgeschlossen, dass dieser die Kosten des
bauleitplanerischen Verfahrens übernimmt.
Das Bauleitplanverfahren wird nur unter der Bedingung zu Ende geführt, dass keine zusätzlichen Einschränkungen zu den im Sachverhalt genannten freiwilligen Einschränkungen, bzgl. dem Schulsportplatz entstehen.