Sitzung: 08.05.2018 Gemeinderat
Beschluss: Abstimmungsergebnis:
Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0
Vorlage: 072/2018
Sachverhalt:
Die Feuerwehr hat einen Feuerwehrbedarfsplan aufgestellt. Dieser zeigt auf wie die Feuerwehr derzeit aufgestellt ist, was für die Zukunft zu erwarten ist und welche Maßnahmen ergriffen werden müssen, damit die Feuerwehr einsatzfähig bleibt.
Abwehrender Brandschutz und technische Hilfe
bei sonstigen Unglücksfällen oder Notständen im öffentlichen Interesse sind
nach Art. 1 Abs. 1 Bayerisches Feuerwehrgesetz (BayFwG) kommunale
Pflichtaufgaben und werden durch die gemeindlichen Feuerwehren sichergestellt.
Hierfür haben die Gemeinden Feuerwehren
aufzustellen, auszurüsten und zu unterhalten, damit diese möglichst schnell
Menschen retten, Schadenfeuer begrenzen und wirksam bekämpfen, sowie technische
Hilfe leisten können. Dies kann nur mit einer leistungsfähigen Feuerwehr gewährleistet
werden, die
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technisch den Gegebenheiten in der Gemeinde ausgerüstet sind,
·
über ausreichendes und entsprechend ausgebildetes Personal verfügen,
·
jede an einer Straße gelegene Einsatzstelle in höchstens zehn Minuten
nach Eingang der Meldung bei der alarmauslösenden Stelle erreichen können
(Hilfsfrist).
Mit dem vorliegenden Feuerwehrbedarfsplan
wird auf Grundlage
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der Analyse des
Ist-Zustandes der Feuerwehr Niedernberg,
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den
Bemessungskennzahlen in Bezug auf Größe, Einwohner und Gefährdungspotential der
Gemeinde Niedernberg,
·
dem Merkblatt für
die Feuerwehrbedarfsplanung in Bayern
die Leistungsfähigkeit der gemeindlichen
Feuerwehr dargestellt und der Bedarf an technischer Ausstattung (Gerätehaus,
Fahrzeuge, Gerätschaften) und Personal festgestellt. Es wird aufgezeigt, ob die
Hilfsfrist von zehn Minuten und ggf. sonstige definierte Schutzziele
eingehalten werden können.
Der Bedarfsplan soll dabei die auf Basis
einer Gefahrenbeschreibung festgestellten, sachlich begründeten Ausstattungs-
und Investitionserfordernissen darstellen.
Die Mindestgrundversorgung muss unter Beachtung der kommunalen Entwicklung
langfristig gesichert werden. Während die Gemeinde Niedernberg als Träger des
Feuerwehrwesens für die Leistungsfähigkeit der Feuerwehr Niedernberg verantwortlich
ist, stellen die Kommandanten die organisatorische und fachtechnische
Einsatzbereitschaft sicher. Dieser Bedarfsplan soll allen Beteiligten eine
mittel- bzw. langfristige Planungs- und Handlungssicherheit bieten.
Mit Stellungnahme vom 04.04.2018 bestätigt die Kreisbrandinspektion Miltenberg den Feuerwehrbedarfsplan als Nachweis der Gemeinde und der Feuerwehr Niedernberg ihren organisatorischen Verpflichtungen zur Überprüfung aller notwendigen Maßnahmen nach dem Feuerwehrgesetz und Vollzugbekanntmachung (nach heutigem Stand) nachgekommen zu sein.
Bei Veränderungen ist der Bedarfsplan entsprechend fortzuschreiben.
Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Niedernberg stimmt dem angefügten Feuerwehrbedarfsplan mit Stand vom 19.04.2018 zu.