Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0

Sachverhalt:

Das geplante Vorhaben liegt im Bereich des Bebauungsplanes „Wochenendgebiet am Main“.

 

Der Antragsteller beabsichtigt den Anbau eines Stahlbalkons in der Größe von 20 m².

 

Wie aus dem Befreiungsantrag zu entnehmen ist, liegt ein Teil des Stahlbalkons außerhalb der Baulinie (3,41 m x 2,28 m). Da das Wohnhaus auch größtenteils außerhalb der Baulinie gebaut wurde (teilweise Übernahme der Altbebauung) liegt die Überschreitung der Baugrenze im Osten.

 

Der geplante Anbau in der Größe von 20 m² wurde in versch. Vorgesprächen mit dem LRA Obernburg abgestimmt.

 

Die Unterschriften der Nachbarn liegen vor. Für das Bauvorhaben wird die Unterschrift der Bundeswasserverwaltung nicht benötigt.


Beschluss:

Der Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Niedernberg erteilt zum o.g. Bauvorhaben sein Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB.

 

Wegen der Überschreitung der Baugrenze wird einer Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB zugestimmt.

 

Für den vorhandenen Windfang besteht seitens der Gemeinde Niedernberg weiterhin kein Einvernehmen. Die Gemeindeverwaltung hat das Landratsamt Miltenberg, Außenstelle Obernburg, hierüber bereits informiert.