Sitzung: 12.06.2018 Bau- und Umweltausschuss
Beschluss: Abstimmungsergebnis:
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0
Vorlage: 095/2018
Sachverhalt:
Der Bau- und
Umweltausschuss der Gemeinde Niedernberg hat in seiner Sitzung am 07.11.2017
dem Neubau eines modernen Wohnhauses bereits zugestimmt. Vom Landratsamt
Obernburg wurde am 26.02.2018 (Az. 51-602-B-566-2017-2) die Baugenehmigung
erteilt.
Nach Prüfung der
vorliegenden Tekturplanung ändert sich das Bauvorhaben wie folgt:
UG: Erhöhung der
Bruttowohnfläche von 77,02 m² auf 98,30 m² (zulässig 100 m²)
EG: Erhöhung der
Bruttowohnfläche von 94,17 m² auf 97,43 m² (zulässig 100 m²)
Die GRZ mit 0,10 ändert
sich nicht, die GFZ erhöht sich von 0,18 auf 0,20 (es gibt im Bebauungsplan
keine Vorgaben, durch die Festsetzung der 100 m² Grundfläche für Einzelhäuser).
Für die
Überschreitung der talseitigen Traufhöhe von 1,22 m (B-Plan 5,20 m) auf 6,42 m
wurde im Rahmen der Baugenehmigung bereits die Zustimmung erteilt.
Der Balkon liegt
zum Teil außerhalb der Baugrenze und hat im Bauantrag eine Fläche von 30,77 m².
Diese Fläche wird vom Landratsamt Obernburg im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens
auf 25 m² verringert.
Die Unterschrift
des Nachbarn fehlt und wird wie beim Bauantrag nachgeholt.
Beschluss:
Der Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde
Niedernberg erteilt zur o.g. Tektur sein Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB.
Für die Überschreitung der Baugrenze wird einer
Befreiung nach § 36 Abs. 2 BauGB zugestimmt.
Der Balkonanbau darf eine Fläche von 25 m² nicht
überschreiten.