Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0

Sachverhalt:

Der Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Niedernberg hat in seiner Sitzung am 07.11.2017 dem Neubau eines modernen Wohnhauses bereits zugestimmt. Vom Landratsamt Obernburg wurde am 26.02.2018 (Az. 51-602-B-566-2017-2) die Baugenehmigung erteilt.

Nach Prüfung der vorliegenden Tekturplanung ändert sich das Bauvorhaben wie folgt:

 

UG: Erhöhung der Bruttowohnfläche von 77,02 m² auf 98,30 m² (zulässig 100 m²)

EG: Erhöhung der Bruttowohnfläche von 94,17 m² auf 97,43 m² (zulässig 100 m²)

 

Die GRZ mit 0,10 ändert sich nicht, die GFZ erhöht sich von 0,18 auf 0,20 (es gibt im Bebauungsplan keine Vorgaben, durch die Festsetzung der 100 m² Grundfläche für Einzelhäuser).

 

Für die Überschreitung der talseitigen Traufhöhe von 1,22 m (B-Plan 5,20 m) auf 6,42 m wurde im Rahmen der Baugenehmigung bereits die Zustimmung erteilt.

 

Der Balkon liegt zum Teil außerhalb der Baugrenze und hat im Bauantrag eine Fläche von 30,77 m². Diese Fläche wird vom Landratsamt Obernburg im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens auf 25 m² verringert.

 

Die Unterschrift des Nachbarn fehlt und wird wie beim Bauantrag nachgeholt.


Beschluss:

Der Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Niedernberg erteilt zur o.g. Tektur sein Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB.

Für die Überschreitung der Baugrenze wird einer Befreiung nach § 36 Abs. 2 BauGB zugestimmt.

Der Balkonanbau darf eine Fläche von 25 m² nicht überschreiten.