Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0

Sachverhalt:

Das Bauvorhaben liegt in einem Bereich für den es keinen Bebauungsplan gibt.

 

Die Antragsteller beabsichtigen den bisher genutzten Gewerberaum als Stehimbiss umzubauen.

 

Der Bereich unterteilt sich in den Gastbereich mit 9,97 m², Kochbereich mit 9,20 m², Toilette mit 3,60 m² und dem Flur mit dem 2. Rettungsweg mit 8,99 m².

 

Nach dem Umbau wird der bisherige Verkauf aus einem Imbisswagen im Hof eingestellt.

 

Nach der Stellplatzsatzung der Gemeinde Niedernberg ist für den Gastraum 1 Stellplatz erforderlich. Dieser besteht auf der Nordseite im Grundstück. Nach dem Bauplan wird ein Abluftkamin an der Südseite hinter der Küche an der Außenwand (bis Firsthöhe) angebaut.

 

Die Unterschrift des Miteigentümers liegt vor.


Beschluss:

Der Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Niedernberg erteilt zum o.g. Bauvorhaben sein Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB.