Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0

Sachverhalt:

Der Gemeinderat der Gemeinde Niedernberg hat in seiner Sitzung am 11.09.2018 den Aufstellungsbeschluss für die Änderung des Bebauungsplans „Altbaugebiet I+II“ unter der Nr. 11.12 im beschleunigten Verfahren gefasst. Durch die Änderung soll auf der Fl.Nr. 243 die Wohnbebauung auf der südlichen Grundstücksseite erweitert werden.

 

Der Aufstellungsbeschluss für die Änderung des Bebauungsplans wurde im Amtsblatt vom 21.09.2018 bekannt gemacht. Im beschleunigten Verfahren ist keine frühzeitige Beteiligung von Nöten.

 

Im hinteren Bereich ist ein bestehendes Gebäude, weshalb im vorliegenden Bebauungsplanentwurf ein Baufenster hierfür eingezeichnet wurde. Unter dem Strich wird durch den Wegfall des Scheunenbaufensters (gelber Bereich, ca. 130 m²) und der Erweiterung um das geplante Baufenster (blauer Bereich, ca. 75 m²) eine Reduzierung der Bauflächen erreicht.

Im Rahmen des Bauantrags muss der Eigentümer für den Nachweis von ausreichend Stellplätzen sorgen.

 

Im Folgenden der Ausschnitt aus den Bebauungsplanentwurf:

 

Die Verwaltung empfiehlt dem Gremium den Billigungs- und Auslegungsbeschluss zur Fortführung des Verfahrens zu fassen.


Beschluss:

Der Bau- und Umweltausschuss billigt den Entwurf des Bebauungsplans vom 14.11.2018. Das Auslegungsverfahren wird eingeleitet.