Sitzung: 26.02.2019 Gemeinderat
Beschluss: Abstimmungsergebnis:
Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0
Vorlage: 025/2019/1
Sachverhalt:
Nach
Art. 102 Abs. 3 Gemeindeordnung hat der Gemeinderat nach Durchführung der
örtlichen Rechnungsprüfung und unabhängig von der überörtlichen Prüfung über
die Entlastung in öffentlicher Sitzung zu beschließen. Dieser Beschluss muss
formal von der Feststellung der Jahresrechnung bzw. des Jahresabschlusses
getrennt sein.
Bei
der Beschlussfassung über die Entlastung ist der Bürgermeister persönlich
beteiligt (Art. 49 GO) und darf deshalb nicht mit abstimmen.
Beschluss:
Der Gemeinderat stimmt der Entlastung der Verwaltung über
den Jahresabschluss 2016 gemäß Artikel 102 Absatz 3 Gemeindeordnung zu.
Abstimmungsvermerke:
Jürgen Reinhard nahm wegen persönlicher Beteiligung (Art. 49 GO) an der Beratung und Abstimmung nicht teil.