Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0

Sachverhalt:

Nach Art. 102 Abs. 3 Gemeindeordnung hat der Gemeinderat nach Durchführung der örtlichen Rechnungsprüfung und unabhängig von der überörtlichen Prüfung über die Entlastung in öffentlicher Sitzung zu beschließen. Dieser Beschluss muss formal von der Feststellung der Jahresrechnung bzw. des Jahresabschlusses getrennt sein.

 

Bei der Beschlussfassung über die Entlastung ist der Bürgermeister persönlich beteiligt (Art. 49 GO) und darf deshalb nicht mit abstimmen.

 


Beschluss:

Der Gemeinderat stimmt der Entlastung der Verwaltung über den Jahresabschluss 2016 gemäß Artikel 102 Absatz 3 Gemeindeordnung zu.

 


Abstimmungsvermerke:

Jürgen Reinhard nahm wegen persönlicher Beteiligung (Art. 49 GO) an der Beratung und Abstimmung nicht teil.