Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0

Sachverhalt:

Die Gemeinde Niedernberg verfügt derzeit über folgende Standesbeamte:

Erster Bürgermeister Jürgen Reinhard, (nur zur Vornahme von Eheschließungen), Leiter des Standesamtes: Eckart Sendelbach, Weitere Standesbeamte: Marion Debes (stellvertretende Leiterin) und Uwe Bartl;

 

Frau Hock und Frau Jakob wurden nach erfolgreicher Ausbildung jeweils zur Verwaltungsfachangestellten im Kommunaldienst des Freistaates Bayern von der Gemeinde Niedernberg ins Angestelltenverhältnis übernommen. Mit Ablauf des Monats Juli 2019 geht der Leiter des Standesamtes Herr Sendelbach in den Ruhestand. Das Arbeitsverhältnis des weiteren Standesbeamten Herrn Bartl endet in 2020. Aufgrund des bevorstehenden Ausscheidens dieser beiden Standesbeamten besteht dringender Nachfolgebedarf.

 

Gem. § 2 der Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes (AVPStG) darf zum Standesbeamten oder zur Standesbeamtin nur bestellt werden, wer

1.      zum Rechtsträger des Standesamts in einem Dienst- oder Beschäftigungsverhältnis steht,

2.      als Beamter die Qualifikationsprüfung für den Einstieg in der dritten Qualifikationsebene der Fachlaufbahn Verwaltung oder als Arbeitnehmer oder  Arbeitnehmerin die Fachprüfung des Angestelltenlehrgang II der Bayerischen Verwaltungsschule mit Erfolg abgelegt haben.

3.      an einem Einführungslehrgang für Standesbeamte mit Erfolg teilgenommen haben und

4.      und mindestens drei Monate bei einem Standesamt als Sachbearbeiter oder zur Einweisung tätig war.

Frau Hock und Frau Jakob erfüllen derzeit nur die Voraussetzungen zu 1. und 4., wobei beide Mitarbeiterinnen den Angestelltenlehrgang II ablegen werden. Die untere Aufsichtsbehörde kann jedoch in begründeten Ausnahmefällen Ausnahmen von den Erfordernissen nach Nr. 2. zulassen. Die Teilnahme am Einführungslehrgang (Nr. 3) erfolgt im Sommer.


Beschluss:

Die Verwaltungsfachangestellten Kathrin Hock und Maike Jakob werden vorbehaltlich der erfolgreichen Teilnahme des Einführungslehrgangs sowie der Ausnahmegenehmigung der unteren Aufsichtsbehörde (Landratsamt Miltenberg) in jederzeit widerruflicher Weise jeweils zur weiteren Standesbeamtin des Standesamtes Niedernberg bestellt.