Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0

Sachverhalt:

Die Organisation und der Geschäftsgang eines Standesamtes ist bayernweit in der Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes (AVPStG) geregelt. Gemäß § 4 Abs. 1 dieser Verordnung ist für jedes Standesamt je ein Standesbeamter zum Leiter sowie zum Stellvertreter zu ernennen.

 

Dem Leiter des Standesamts obliegen nach der Umstellung auf die elektronische Führung der Personenstandsregister zusätzliche besondere Aufgaben, wie beispielsweise die Festlegung der elektronischen Signaturberechtigungen und der jeweiligen Berechtigungsstufen für den Zugriff auf die Daten im Personenstandsregister (§ 14 Abs. 2 Satz 1 PStV).

 

Der Leiter des Standesamts Niedernberg Herr Sendelbach geht mit Ablauf des Monats Juli 2019 in den Ruhestand. Nachdem Frau Debes bereits seit dem 01.03.2011 in unserem Hause zur Standesbeamtin bestellt ist und seit dem 01.02.2013 zur Stellvertreterin des Leiters des Standesamtes ernannt wurde, wird vorgeschlagen, Frau Debes zur Leiterin des Standesamts und gleichzeitig Frau Hock zur stellvertretenden Leitung des Standesamtes Niedernberg zu ernennen.


Beschluss:

Die Standesbeamtin Marion Debes wird mit Wirkung vom 01.08.2019 in jederzeit widerruflicher Weise zur Leiterin des Standesamtes Niedernberg ernannt.

Die Verwaltungsfachangestellte Kathrin Hock wird vorbehaltlich der erfolgreichen Teilnahme des Einführungslehrgangs in Bad Salzschlirf sowie der Ausnahmegenehmigung der unteren Aufsichtsbehörde (Landratsamt Miltenberg) nach Bestellung zur weiteren Standesbeamtin des Standesamtes Niedernberg mit Wirkung vom 01.08.2019 in jederzeit widerruflicher Weise zur Stellvertreterin der Leiterin des Standesamtes ernannt.