Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 1

Sachverhalt:

Die Initiative Mensch und Umwelt Niedernberg (IMUN) reicht mit Schreiben vom 18.03.2019 den folgenden Antrag ein:

 

„Sehr geehrter Herr Bürgermeister Reinhard,

sehr geehrte Damen und Herrn des Gemeinderats.

 

Wir beantragen die Schaffung und Betreuung (Pflege etc.) von Blühwiesen und/oder naturnaher Flächen auf den gemeindeeigenen Grundstücken in unmittelbarer Nähe zu den Wohngebieten Niedernbergs.

 

Begründung:

Seit gut einem halben Jahrhunden wird in der Landwirtschaft auf Pestizide gesetzt und man ist im Laufe der Jahre dazu übergegangen eine Vielzahl von Pestiziden routinemäßig anzuwenden. Pestizide wirken jedoch auch stark und großflächig am eigentlichen Ziel der Schädlingsbekämpfung vorbei.

 

Längst ist auch bei uns festzustellen, dass Insekten aller Art und somit auch viele Vögel stark zurückgedrängt wurden oder ganz verschwunden sind.

 

Das alles ist allgemein bekannt.

 

Die verfehlte Landwirtschaftspolitik zeigt sich immer deutlicher auch in Niedernberg, wie etwa in großflächigen Monokulturen (Raps- u. Maisfelder).

 

Hier sollte die Gem. Niedernberg dringend gegensteuern und ist durch die offensive „Industriepolitik“ bzw. allgemeine Flächenversiegelung der letzten Jahre hier auch in der Bringschuld.

 

Blühwiesen verbessern das Ortsbild‚ tragen aktiv zum Umweltschutz bei und könnten dem Ökoflächen-Konto angerechnet werden.“

 

 

Nicht zuletzt durch das aktuelle Bürgerbegehren „Rettet die Bienen“ ist die Thematik von Artenvielfalt und Blühwiesen in der jüngsten Vergangenheit verstärkt in den öffentlichen Focus gerückt. Auch die in den letzten Jahren geführte öffentliche Diskussion über den Einsatz von Pflanzenschutzmittel hat für die Thematik Bewusstsein geschaffen.

 

Die Gemeinde Niedernberg verzichtet seit vielen Jahren auf den Einsatz von Pestiziden und insbesondere auf Glyphosat. Durch die Lage in Wasserschutzgebieten ist die Nutzung von Glyphosat sowieso nicht möglich. Auch die Niedernberger Landwirte nutzen dieses Mittel kaum, bzw. schließen einen Einsatz selber aus. Ein routinemäßiger Einsatz findet in Niedernberg nicht statt.

 

Die Erbringung von Ersatzmaßnahmen für versiegelte Flächen ist seit dem Jahr 2000 gesetzliche Grundlage. Die als sogenannte „Ökoflächen“ ausgewiesenen Grundstücke unterliegen einer vorgeschriebenen, naturnahen Bewirtschaftung bzw. Brachhaltung. Nichtsdestotrotz ist eine aufgelockerte, abwechslungsreiche mit möglichst vielem Artenreichtum versehene Landschaft zu begrüßen. Hierzu kann mehr getan werden.

 

In der Regel sind die landwirtschaftlich genutzten, gemeindlichen Flächen an Landwirte langfristig verpachtet und werden bewirtschaftet. Ortsnahe Brachflächen, Wiesengrundstücke, Bauplätze etc. sind in der Regel Privateigentum.

Sonstige gemeindliche Grünflächen wurden in den letzten Jahren bereits verstärkt mit Blühpflanzen ausgestattet. Dies kann noch verstärkter genutzt werden. Wichtig ist dabei auch eine naturnahe Bewirtschaftung von Straßenrandstreifen. Die letzten Jahre werden seitens des Bauhofes die Mähintervalle reduziert, damit Blühpflanzen länger zur Verfügung stehen. Allerdings steht dies auch oft im Konflikt zum Anspruch von Verkehrsteilnehmern, die einen „gepflegten“ Straßenraum erwarten.

 

Die Jagdgenossenschaft hat in den letzten Jahren auch immer wieder Flächen für naturnahe Wildäcker angelegt. Im Rahmen der letzten Jahresversammlung der Jagdgenossenschaft wurde die Thematik der Artenvielfalt ebenfalls diskutiert. Die anwesenden Akteure wie Grundstückeigentümer, Jäger, Landwirte und auch Naturfreunde sind dabei übereingekommen Flächen hierfür zu spezifizieren und verstärkt als Blühweisen und als „artenfreundliche“ Grundstücke anzupflanzen.

Ebenfalls wurde besprochen fachlichen Rat hierfür beizuziehen. Aktuell werden vielerorts mit viel Aktionismus Flächen angesät, die nicht mit geeigneten Pflanzmischungen versehen werden.

 

Die Gemeinde Niedernberg wird einen „runden Tisch“ mit den betroffenen Akteuren und Fachleuten initiieren um Flächen zu akquirieren, Bewusstsein zu schaffen, Beratungen anzubieten und Maßnahmen zur Verbesserung der Artenvielfalt zu erreichen.

 

Private Eigentümer sind ebenfalls aufgerufen Flächen hierfür zur Verfügung zu stellen.

 

 

 

 

 

 

 


Beschluss:

Die Gemeinde Niedernberg unterstützt das Anlegen von Blühwiesen und naturnahen Räumen auf ihrem Gemarkungsgebiet und wird unter Einbeziehung der Akteure Maßnahmen auf den Weg bringen.