Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0

Begründung:

Im Rahmen einer Bürgerinformationsveranstaltung, in Sulzbach am 11. Februar 2019, hat das Staatliche Bauamt Aschaffenburg, die Ergebnisse der Umweltverträglichkeitsprüfung und der verkehrlichen Entlastungswirkung einer Umgehungsstraße in Sulzbach veröffentlicht und vorgestellt.

 

Als Ergebnis der Untersuchung der 7 Varianten und deren Kombinationsmöglichkeiten, hat das Staatliche Bauamt die Vorzugsvariante Nord-Süd 1a (Straßenführung westlich der Bahnlinie im Bereich der Mainauen) festgelegt. Mit dieser Variante will das Straßenbauamt in die weiteren Planungsschritte gehen.

 

Unter dem Link https://www.stbaab.bayern.de/strassenbau/projekte/B61S.ALSA0023.00.html  sind die umfangreichen Unterlagen einsehbar.

 

Die vorgestellten Unterlagen, die Bewertungen und Schlussfolgerungen warfen seitens der Gemeinde Niedernberg zahlreiche Fragen auf.

 

Die mit Mail vom 03.05.2019 aufgeworfenen Fragen und grundsätzlichen Bedenken der Gemeinde Niedernberg konnten auch durch die darauffolgend durch das Straßenbauamt gegebenen schriftlichen Erläuterungen vom 21.05.2019 nicht ausgeräumt werden.

 

Im ergänzenden Erklärungsschreiben vom 09.07.2019, der Firma PTV Planung Transport Verkehr AG, die das Simulationsmodell erstellt hat, wird ausgeführt, dass „lokale Sondereffekte in Niedernberg auftreten“… und …. „dass das Verkehrsmodell dieser Art dazu konzipiert ist, die Belastungen auf den außerörtlichen Straßen, insbesondere Autobahnen, Bundesstraßen und stark belasteten Staatsstraßen zu bestimmen. Für Aussagen zu Verkehrsbelastungen auf innerörtlichen Strecken oder untergeordneten Ortsverbindungsstraßen wie in Niedernberg ist ein solches Modell aufgrund der Größe der Verkehrszellen und der Art der Anbindungen der Verkehrsbezirke an das Verkehrsnetz nur bedingt geeignet….“

 

Das Staatliche Bauamt Aschaffenburg verwendet das Verkehrsmodell Bayerischer Untermain für alle derzeit laufenden Verkehrsuntersuchungen.

 

 

Bewertung der Gemeinde Niedernberg:

 

Verkehrsuntersuchung

Insbesondere im Hinblick auf die vorliegende Verkehrsuntersuchung mehren sich die Zweifel, ob das Modell in der vorliegenden Art geeignet ist, die Grundlagen für eine Ortsumgehung korrekt zu erfassen und zu aussagekräftigen Ergebnissen zu kommen. Dabei sind die berechneten Ergebnisse des Verkehrsmodells Bayerischer Untermain, die verwendeten Datengrundlagen im Vergleich zum amtlichen DTV 2015 (durchschnittlicher täglicher Verkehr) sowie die Größe der Zelleneinteilung für die Modellrechnungen grundsätzlich in Frage zu stellen.

 

Wie bereits in der Gemeinderatssitzung am 21.05.2019 in Niedernberg eingefordert ist hier Aufklärung und Einsichtnahme in die Funktionsweise, die Eingabedaten und die Modellrechnungen im Detail gefordert.

 

Die Bedenken begründen sich an den dargestellten Entlastungen auf der MIL 22 in Niedernberg (Römerstraße/Großostheimer Straße) im Prognose-Nullfall für das Jahr 2035 mit einer prognostizierten Verkehrsentlastung von minus 2.300 Kfz in diesem Bereich. Hier kann es zu keinen Entlastungen durch die geplanten Baumaßnahmen im Raum (Ausbau B26, Neubau Brücke Kleinwallstadt, Ausbau B469) kommen, da es überhaupt keinen Durchgangsverkehr gibt. Niedernberg hat in diesem Bereich reinen Ziel und Quellverkehr. Die im Schreiben vom 21.5.2019 dargelegt Begründung, der altersbedingten Strukturveränderungen, kann als Erklärung nicht ausreichen.

 

 

 

 

 

Zudem sind die für Niedernberg angegebenen IST-Belastungszahlen im Analysenullfall 2015 sehr zweifelhaft  (7100 Kfz/ 560 Lkw).  Der amtliche DTV/W (amtlicher durchschnittlicher werktäglicher Verkehr) aus 2015 sowie eigene Messungen aus 2019 sind tatsächlich um gut 40 % niedriger - bezüglich der Schwerverkehr-Belastungen sogar noch deutlich geringer. 

 

Die Zahlen des Analysefalls 2015 dienen jedoch als Grundlage für die Modellrechnungen für 2035. Die beispielhafte Betrachtung der Ergebnisse für Niedernberg machen deutlich, dass die Berechnungsgenauigkeit, Aussagekraft, bzw. die richtige Kalibrierung des Verkehrsmodells infrage zu stellen ist.

 

In Sulzbach gelten diese Grundlagen analog:

Auch hier sind starke Abweichungen zu den DTV-Zahlen (insbesondere beim LKW Verkehr) aufgetreten und zweifelhafte Entlastungswirkungen dargestellt worden. Vor dem Hintergrund der Aussagen der Firma PTV vom 9.7.2019 hätte zudem, auf Grund der innerörtlichen Anbindung der Kreisstraßen an die Staatsstraße sowie der Lage wichtiger innerörtlichen Einrichtungen, die kleinteiligere Zelleinteilung der vorhergehenden Verkehrsuntersuchung übernommen werden und das Modell mit innerörtlichen Knotenpunktzählungen abgesichert werden müssen, um aussagekräftige Ergebnisse zum Ziel-, Quell- und Binnenverkehr zu erhalten und damit zur Entlastungswirkung.

 

Nachdem diese errechneten Entlastungswirkungen ausschlaggebend für die Variantenauswahl der Vorzugstrasse (Nord-Süd 1a) sind und auch Eingriffe in ein FFH-Gebiet damit begründet werden, müssen wir dem Auswahlergebnis der Voruntersuchung widersprechen.

 

Hochwasser

Hochwasserbedingte Auswirkungen sind noch nicht beurteilt und lassen eine Bewertung der Gemeinde Niedernberg offen.

 

Lärmauswirkungen

Lärmbedingte Auswirkungen sind noch nicht beurteilt. Allerdings wurde in der Gemeinderatssitzung am 21.05.2019 vom Straßenbauamt darauf hingewiesen, dass aufgrund der Entfernung der Ortsbebauung Niedernberg zur geplanten Trasse, die Lärmfrage nachrangig betrachtet werden würde.  In gleicher Sitzung hat aber der Gutachter ausgesagt, dass die Mainbreite (ca. 140 m) keine Lärmreduzierung bringen würde, da das Wasser kaum eine lärmdämpfende, ehr eine verstärkende Wirkung entfaltet. Ohne Main ist die Bebauung Niedernberg ca. 130 bis 150 Meter von der geplanten Straßentrasse N-S 1a entfernt und es sind Auswirkungen auf Niedernberg zu erwarten. Dieser Umstand muss dazu führen, dass auch lärmreduzierende Maßnahmen in Richtung Niedernberg, bzw. Lärmschutzmaßnahmen an der Lärmquelle, durchgeführten werden müssen.

 

 

Anlage:

Ergänzend hierzu die Einwände und Fragen aus dem Schreiben vom 21.05.2019 des Staatlichen Straßenbauamtes an die Gemeinde Niedernberg die nicht abschließend geklärt wurden.


Beschluss:

Der Gemeinderat Niedernberg beschließt, die vorgestellte Vorzugstrasse Nord-Süd 1a abzulehnen und die Bedenken der Gemeinde weiterhin aufrecht zu erhalten. Sie fordert den Freistaat Bayern auf, von der Umsetzung der Vorzugstrasse Nord-Süd 1a abzusehen, diese Variante nicht weiter zu verfolgen und damit verbunden auch keine weiteren Festlegungen zu treffen.