Beschluss: Zur Kenntnis genommen

Sachverhalt:

Herr Struchholz stellt die aktuellen Planungen und Kostenkalkulationen vor.

 

Die im Folgenden aufgeführten Eckpunkte wurden bereits in der Gemeinderatssitzung am 25.06.2019 beschlossen und sollen aufrechterhalten werden:

-        Nachnutzung Leerstellen
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 25.06.2019 bereits beschlossen, dass nach vollständiger Belegung der Abteilung 4 keine neuen Flächen für Erdgräber mehr ausgewiesen werden sollen. Es können freigewordene Erdgräber in den Teilen 3 und 4 als neue Gräber genutzt werden. Freigewordene Grabstellen in Abteilung 2 und 3.3 werden nicht durch neue Gräber belegt. Abteilung 2 soll langfristig für neue Grabformen genutzt werden, Abteilung 3.3 langfristig für eine Öffnung des Aussegnungsplatzes.

-        Umgestaltung der Hecken
In Abteilung 3 und 4 wird die vorhandene Hecke durch eine Hecke von ca. 80 cm Höhe ersetzt, diese sollte schnittfrei sein.

 

Die nachstehenden Fragestellungen wurden bereits in der Gemeinderatssitzung am 25.06.2019 beschlossen und sollen in der Gemeinderatssitzung im Dezember nochmals konkretisiert bzw. überarbeitet werden:

-        Begehbarkeit Wegenetz

o    bisheriger Beschluss: „Die Schotter- und Pflasterflächen werden entfernt und gemäß dem Vorschlag von Herrn Struchholz mit Stahlkanten (8 mm breit, 30 cm tief; diese werden einbetoniert) mit wassergebundener Decke eingefügt. In Abteilung 4 bleibt die Randeinfassung, die Decke wird dem restlichen Bereich angepasst. Diese Maßnahme wird im Rahmen der Umgestaltung an eine Firma vergeben und soll möglichst in einem Zug durchgeführt werden.“

o    Konkretisierung: Aufgrund der nicht absehbaren Entwicklung der Abteilung 4 sollten nur die Hauptwege saniert werden, um alle Möglichkeiten für die Zukunft offen zu halten.

-        Verkürzung der Gräber in Abteilung 3

o    bisheriger Beschluss: „Dies wird vorerst nicht aktiv angegangen. Im Bedarfsfall kann eine Befragung der Grabeigentümer durchgeführt werden.

o    Überarbeitung: In der Bürgerversammlung am 18.09.2019 wurde seitens einiger Grabeigentümer der Wunsch nach einer Verkürzung geäußert. Die Gemeindeverwaltung würde im kommenden Jahr eine Abfrage durchführen und das Ergebnis dem Gemeinderat vorlegen.

-        Baumpflanzungen

o    bisheriger Beschluss: „Im Bereich zwischen 2 und 4, sowie in Abteilung 3, werden neue tiefwurzelnde Bäume gepflanzt.“

o    Überarbeitung: Die Baumpflanzungen im Bereich 2 sind im Punkt „Wegekonzept Bereich hinter Aussegnungshalle“ aufgeführt. Im Bereich 4 schlägt Herr Struchholz vor, vor der Urnenwandmauer West Baumpflanzungen vorzunehmen. Im Bereich 3 rät Herr Struchholz von Baumpflanzungen ab, da die viele Grabeigentümer sich über das damit verbundene Laub beschweren und die Bäume einer möglichen Umgestaltung im Weg sein könnten.

-        Eingangsbereich „Am Friedhof“

o    bisheriger Beschluss: „im Rahmen der Friedhofsumgestaltung soll auch für den Eingangsbereich eine Planung inkl. Müllbehältnisse und Fahrradständer erfolgen.“

o    Überarbeitung: Herr Struchholz hat eine Sichtschutzvariante mit Büschen sowie einen Fahrradständer eingeplant. Die Gemeindeverwaltung schlägt vor, ihm den Auftrag zu erteilen, den kompletten Zuweg von Stadtweg und Stückerweg inkl. Begleitgrün zu überplanen und hier noch weitere Fahrradstellplätze einzuplanen. Hierfür soll eine getrennte Honorarabrechnung erfolgen.

-        Nutzung der Restfläche

o    bisheriger Beschluss: „Die Idee einer Parkanlage über die verbleibenden Freiflächen (5) wird weiterverfolgt und soll in den Rahmenplan einfließen. Eine genaue Definition dieser Flächen erfolgt im nächsten Schritt.“

o    Konkretisierung: Die reduzierte Parkvariante ohne Naturstationen und Sandspielfläche, nur mit Nestschaukel soll vorerst weiterverfolgt werden. Kosten ca. 290.000 Euro brutto. Hierfür soll eine getrennte Honorarabrechnung erfolgen.

-        Errichtung eines Kavernengrabes

o    bisheriger Beschluss: „Es wird eine Kaverne angelegt. Der genaue Standort muss im Rahmen der Detailplanung noch bestimmt werden.“

o    Konkretisierung: Herr Struchholz schlägt die Umgestaltung des bisherigen Standorts, am östlichen Friedhofeingang, am Stückerweg, vor. Hierin finden Urnen, deren Ruhefrist abgelaufen ist, die aber nicht verrottet sind (z. B. Urnenwandgrab) Platz. Weiterhin kann in das neue Grabfeld ein weiteres Kavernengrab untergebracht werden, hierin sind Bestattungen möglich. In eine Kaverne passen jeweils 100 Urnen. An die Kavernen sollte eine Möglichkeit angebracht werden, an der die Namen der dort beigesetzten Personen angebracht werden können. Herr Struchholz soll hierzu eine Idee ausarbeiten.

-        Urnengräber im südlichen Bereich

o    bisheriger Beschluss: „Das Urnengrabfeld wird vorerst nicht geschlossen.“

o    Konkretisierung: Herr Struchholz schlägt vor die letzten drei, noch nicht belegten Gräber, dauerhaft frei zu lassen. Somit würde das Grabfeld parallel zum Hauptweg abschließen.

 

Die nachfolgend genannten Eckpunkte sollen in der Gemeinderatssitzung im Dezember beschlossen werden:

-        Wegekonzept Bereich hinter Aussegnungshalle

o    bisheriger Beschluss: „Herr Struchholz wird beauftragt eine neue Wegeplanung für diesen Bereich zu erstellen, damit Baumnachpflanzungen an sinnvollen Stellen erfolgen können.“

o    Herr Struchholz schlägt vor im Halbkreis um die Aussegnungshalle Baumpflanzungen, im Wechsel Pyramideneichen und Säuleneiben, vorzunehmen, damit man sich in diesem Bereich noch alle Möglichkeiten offen hält.

-        Platz vor Aussegnungshalle

o    bisheriger Beschluss: „Herr Struchholz wird beauftragt Vorschläge für eine mögliche Beschattungsanlage vorzustellen.“

o    Herr Struchholz schlägt ein Segel vor, welches sich elektronisch auf und zu fahren lässt. Das Segel sollte regensicher sein. Auf Wunsch konkretisiert Herr Struchholz die Planung. Für das dargestellte Konzept entstünden Kosten von mind. 35.000 Euro. Eine Person müsste in die Bedienung eingewiesen werden.

-        Wasserschöpfstelle
Herr Struchholz hat aufgrund einer Nachfrage in der Bürgerversammlung die Wasserschöpfstellen geprüft. Er empfiehlt eine weitere Ergänzung zwischen Abteilung 3 und 4, in der Nähe des Bildstockes. Der Gemeinderat muss sich festlegen, ob es eine Schöpfstelle oder eine -stele werden soll.

-        Neues Grabfeld

o    Es besteht die Möglichkeit das gesamte Grabfeld für rund 522.000 Euro zu erschließen, oder eine reduzierte Form für rund 415.000 Euro zu schaffen. Die Gemeindeverwaltung schlägt vor, das gesamte neue Grabfeld zu erschließen. Die Gesamtkosten sind höher, dennoch sind die Kosten für ein einzelnes Grab geringer. Die Pläne spiegeln nicht die kalkulierten Gräber wieder. Die Kalkulationen in den Versionen schaffen folgende Gräber:

Variante

komplett

reduziert

Urnenindividualgrab

106

68

Urnengemeinschaftsgrab (Urnenkammer)

32

10

Kissensteingrab (Urnenkammer)

93

40

Baumgrab (Urnenkammer)

20

10

Urnengräber Kiesfluss (Urnenkammer)

49

49

Kaverne

1 (100 Plätze)

1 (100 Plätze)

Sternengrab

1

1

Gesamt

300 (+100 Kaverne)

177 (+100 Kaverne)

 

In eine Urnenkammer können zwei bis drei Urnen eingebracht werden. Der Gemeinderat muss sich entscheiden, welche Größe der Urnenkammer gewünscht ist.

o    Ein Sternengrab für Totgeburten und gestorbene Babys sollte einen Platz finden.

o    Bzgl. der Grabgröße für die Urnenindividualgräber plädierten die Steinmetze für größere Gräber. Aufgrund der Pflege für die Angehörigen und dem Vorteil, dass ein Zwischensteg zwischen den Gräbern entfallen kann, empfiehlt Herr Struchholz an der Größe 80x80 cm festzuhalten.

o    Sollte der Gemeinderat noch eine andere Grabform oder eine andere Verteilung wünschen muss dies Herrn Struchholz mitgeteilt werden.

o    In die Mitte des neuen Grabfeldes sollte ein Kunstobjekt eingebracht werden. Der Gemeinderat muss sich auf eine Möglichkeit festlegen.

-        Maschine zur Pflege der Wege
Für die Pflege der Wege mit wassergebundener Decke sollte eine Maschine angeschafft werden (Anschaffungskosten ca. 20.000 Euro).

-        Lautsprecheranlage
Herr Struchholz riet davon ab Kabel für Lautsprecheranlagen etc. zu verlegen. Stattdessen könne man auf eine Akkubox umsteigen. Nach grober Kostenkalkulation könnten hierfür ab 2.000 Euro investiert werden. Die Gemeinde ist jedoch nicht dazu verpflichtet eine Lautsprecheranlage zur Verfügung zu stellen. In einigen Gemeinden wird diese vom Bestatter mitgebracht.

 

Weitere Aspekte, die im Rahmen der Bürgerversammlung aufkamen und überdacht werden können:

-        Busverbindung zum Friedhof nach Requiem und zu bestimmten Zeiten.