Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0

Sachverhalt:

Der Antragsteller beabsichtigt den Neubau eines Carport und Nebengebäude auf dem Gelände des ehemaligen Wohnhauses der Hintermauer 4. In diesem Bereich gibt es keinen Bebauungsplan.

 

Das Carport hat die Größe von 7,00 m x 6,50 m. Das Carport wird mit einem Pultdach errichtet (Höhe an der Mauer zum Nachbarn 5,40 m). Das Nebengebäude hat die Größe von 5,00 m x 5,00 m und wird mit einem Flachdach gebaut.

 

Die direkt angrenzenden Nachbarn ihre Zustimmung erteilt.

 


Beschluss:

Der Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Niedernberg erteilt zum o.g. Bauvorhaben sein Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB.