Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0

Sachverhalt:

Die Gemeinde Niedernberg wird im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur Änderung des Flächennutzungsplans des Marktes Sulzbach a.Main gehört.

 

Aus 1 der Begründung kann entnommen werden, dass die Flächennutzungsplanänderung u. a. aufgrund bereits durchgeführter Berichtigungen erfolgt ist. Weiterhin sind ein Überschwemmungsgebiet und neue Planungen in den Plan aufgenommen worden. Die genauen Änderungen kann man Nr. 2 der Begründung entnehmen.

 

Die Gemeinde Niedernberg ist hierbei in ihren Belangen nicht berührt.

 

Im Flächennutzungsplan ist auf dem Teil der Gemeinde Niedernberg die geplante Straßentrasse eingezeichnet. Allerdings ist dieses Stück nicht Bestandteil des Flächennutzungsplanes des Marktes Sulzbach a.Main. Die Bahnlinie ist ebenfalls nicht auf Niedernberger Gemarkung fortgeführt.

 

Im Flächennutzungsplan ist die für das gesamte Gemeindegebiet beabsichtigte Entwicklung darzustellen. Dies beinhaltet auch den überörtlichen Verkehr nach § 5 Abs. 2 Nr. 3 BauGB. Überörtlicher Verkehr ist der Verkehr, der von Größe und Bedeutung über die Gemeindegrenze hinausgeht. Zu Planungen, die nach einem Verfahren nachrichtlich übernommen werden (§ 5 Abs. 4 BauGB), zählt z. B. die geplante Straßentrasse. Da es sich bei der Straßentrasse um die Staatsstraße 2309 handelt, ist für diese ein Planfeststellungsverfahren von Nöten.

 

Die Straßen können unabhängig von der Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens im Flächennutzungsplan zeichnerisch dargestellt werden, auch wenn sich hieraus keine rechtlichen Auswirkungen ergeben. Informativ ist die Darstellung sinnvoll, um Nutzungskonflikte und Nutzungsabgrenzungen aufzuzeigen.

 

In Gutachten ist für die Entlastung des Innenortes des Marktes Sulzbach a.Main die Ableitung des Ost-Westverkehres über eine Nord-Ost Umfahrung empfohlen worden (Richtung Leidersbach). Diese Umgehung sollte ebenfalls in den Flächennutzungsplan mit aufgenommen werden, um die Absichten des Marktes darzustellen. Sollte die Darstellung der Nord-Ost-Trasse nicht vorgenommen werden, müsste folgerichtig die Nord-Süd-Trasse herausgenommen werden.


Beschluss:

Die Gemeinde Niedernberg hat grundsätzlich keine Einwände gegen den Flächennutzungsplan des Marktes Sulzbach a.Main. Eine Trasse für eine Nord-Ost-Umfahrung des Ortskerns sollte mit aufgenommen werden.