Beschluss: Zur Kenntnis genommen

Mitteilung:

Gemäß Art. 31 Abs. 4 Satz 1 der Gemeindeordnung sind alle Gemeinderatsmitglieder in der ersten nach ihrer Berufung stattfindenden öffentlichen Sitzung in feierlicher Form zu vereidigen. Den Eid nimmt nach Art. 31 Abs. 4 Satz 5 GO der erste Bürgermeister ab. Für diejenigen Gemeinderatsmitglieder, welche im Anschluss an ihre Amtszeit wieder zum Gemeinderatsmitglied der gleichen Gemeinde gewählt wurden, entfällt die Eidesleistung (Art. 31 Abs. 4 Satz 6 GO).

 

Es werden nach einander folgende neu gewählte Gemeinderatsmitglieder vereidigt:

  • Dr. Julia Linke
  • Janet Niebauer
  • Tatjana Scheuring
  • Christian Uhrig

 

Die Eidesformel lautet: „Ich schwöre Treue dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Freistaates Bayern. Ich schwöre, den Gesetzen gehorsam zu sein und meine Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen. Ich schwöre, die Rechte der Selbstverwaltung zu wahren und ihren Pflichten nachzukommen, (so wahr mir Gott helfe.)“