Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0

Sachverhalt:

In der vergangenen Wahlperiode wurden die Entschädigungszahlungen unregelmäßig drei Mal im Jahr, jeweils Ende April/Anfang Mai, Ende August/Anfang September und Ende Dezember für die vergangenen vier Monate.

 

Die Gemeindeverwaltung schlägt vor dies so beizubehalten.


Beschluss:

Der Gemeinderat erklärt sich damit einverstanden, die Entschädigungszahlungen für Januar bis April, von Mai bis August und von September bis Dezember jeweils nach der letzten Sitzung des jeweiligen Monats zu erhalten.