Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0

Sachverhalt:

Der Gemeinderat (Art. 30 ff. GO) setzt sich in jeder Wahlperiode neu zusammen. Dieser gibt sich eine Geschäftsordnung nach Art. 45 GO, demnach muss sich jeder Gemeinderat seine Geschäftsordnung neu geben. Der von der Verwaltung vorgelegte Geschäftsordnungsentwurf orientiert sich an der Geschäftsordnung des Gemeinderates für die vergangene Legislaturperiode 2014 bis 2020. Der Entwurf wurde im Voraus mit den Fraktionssprechern abgestimmt.
Die Satzung beinhaltet eine klare Kompetenzverteilung zwischen Gemeinderat, beschließenden Ausschüssen und erstem Bürgermeister. Der Gemeinderat wird von „Routinegeschäften“ entlastet und kann sich auf seine Kernaufgaben, die substanziellen Entscheidungen für die Weiterentwicklung der Gemeinde konzentrieren. Die Richtlinienentscheidungen und Rahmenvorgaben verbleiben beim Gemeinderat, Vollzug und Ausführung werden dem Bürgermeister und den Ausschüssen übertragen. Angepasst ist der Entwurf an das aktuelle Muster des Bayerischen Gemeindetages, welches u. a. eine geschlechterneutrale Formulierung beinhaltet sowie auch Details aus Urteilen berücksichtigt.

 

Ausschussbildung

Die Gemeindeverwaltung hat mit die Sitzverteilung der Ausschussgrößen drei bis neun mit allen drei möglichen Sitzverteilungsverfahren (d’Hondt; Hare/Niemeyer und Sainte-Laguë/Schepers) berechnet. Alle drei Verfahren sind bringen die gleichen Ergebnisse, so dass die Gemeindeverwaltung vorschlägt analog der Gemeinderatswahl das Verfahren Sainte-Laguë/Schepers festzulegen.

 

Digitalisierung der Gremienarbeit

Bereits in der vergangenen Wahlperiode wurde über das Ratsinformationsportal gearbeitet. Mittelfristig ist angedacht zur weiteren Optimierung das System Mandatos zu nutzen.

Die Gemeinderatsmitglieder erhalten zwei Dokumente (Datenschutzbelehrung Ratsinformationssystem und Zugangseröffnung elektronische Kommunionkation), die als Grundlage zur elektronischen Kommunikation dienen.

Für die Bürger steht bereits seit Einführung des Ratsinformationssystems ein Bürgerinformationsportal zur Verfügung, über welches die Bürger ebenfalls die öffentliche Tagesordnung von Sitzungen, Beschlussvorlagen, etc. einsehen können. Dies wird jedoch auf Empfehlung des Bayerischen Gemeindetags nicht mehr in der Geschäftsordnung verankert.

 

Datenschutz

Weiterhin erhalten die Gemeinderatsmitglieder zur Gegenzeichnung ein Formblatt zur Erhebung personenbezogener Daten und Einwilligung zur Veröffentlichung personenbezogener Daten sowie Einwilligung zur Veröffentlichung personenbezogener Daten im Internet sowie in Printmedien der Gemeinde Niedernberg.

 

Kompetenzverteilung

Im Geschäftsordnungsmuster des Bayerischen Gemeindetags sind als Basis für die Bewirtschaftungsbefugnisse des Ersten Bürgermeisters 4 bis 5 Euro pro Einwohner vorgeschlagen. In der letzten Wahlperiode waren 3 bis 4 Euro empfohlen. Da sich die Gemeinde Niedernberg bislang jeweils an der oberen Grenze orientierte und durch die Preissteigerungen in den vergangenen sechs Jahren eine entsprechende Verlagerung stattfand, schlägt die Gemeindeverwaltung vor anstelle von 20.000 Euro 25.000 Euro, bzw. die entsprechende prozentualen Anteile hiervon, in § 12 Abs. 2 der Geschäftsordnung festzusetzen.


Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt die Geschäftsordnung für den Gemeinderat der Gemeinde Niedernberg für die Legislaturperiode 2020 bis 2026 in der in der angefügten Fassung.