Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0

Sachverhalt:

Zunächst sammeln die Gemeinderatsmitglieder Vorschläge für die Wahl des zweiten Bürgermeisters.

Die Wahl des zweiten Bürgermeisters erfolgt in geheimer Abstimmung (Art. 51 Abs. 3 GO), welche nur gültig ist, wenn sämtliche Mitglieder ordnungsgemäß geladen und die Mehrheit der Gemeinderatsmitglieder anwesend und stimmberechtigt sind.

Die geheime Abstimmung erfolgt mittels Stimmzetteln an gesonderten Tischen (diese ersetzen die Wahlkabinen). Ein Stift welche alle für die Wahl nutzen, ist vorhanden. Die Stimmzettel werden in eine dafür bereitgestellte Abstimmungsurne geworfen.

Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen (absolute Mehrheit) erhält.

Nein-Stimmen und leere Stimmzettel sind ungültig.

Ist mindestens die Hälfte der abgegebenen Stimmen ungültig, ist die Wahl zu wiederholen.

Ist die Mehrheit der abgegebenen Stimmen gültig und erhält keiner der Bewerber mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen, so tritt Stichwahl unter den beiden Bewerbern mit den höchsten Stimmenzahlen ein. Bei Stimmengleichheit in der Stichwahl entscheidet das Los (Art. 51 Abs. 3 GO).

 

Eine persönliche Beteiligung nach Art. 49 GO liegt nicht vor.

 

Der Wahlleiter gibt das Ergebnis bekannt. Die gewählte Person nimmt die Wahl anschließend schriftlich an.

 

Die weiteren Bürgermeister müssen den nach Art. 27 KWBG vorgesehenen Diensteid ableisten: „Ich schwöre Treue dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Freistaates Bayern, Gehorsam den Gesetzen und gewissenhafte Erfüllung meiner Amtspflichten(, so wahr mir Gott helfe).“ Wenn der Beamte im Anschluss an eine Amtszeit wieder in ein Amt bei demselben Dienstherrn gewählt wird, entfällt die Eidesleistung (Art. 27 Abs. 4 KWBG).


Beschluss:

Der Gemeinderat der Gemeinde Niedernberg hat Jürgen Klement für die Dauer der Wahlzeit (2020 bis 2026) als zweiten Bürgermeister gewählt.