Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 4

Sachverhalt:

Nach § 2 Abs. 3 AVPStG können Gemeinden ihre Bürgermeister/innen zu Standesbeamte bestellen, sofern ihr Aufgabenbereich als Standesbeamte die Vornahme von Eheschließungen beschränkt wird.


Beschluss:

Der weitere Bürgermeister Volker Goebel wird mit Wirkung vom 06.05.2020 an in jederzeit widerruflicher Weise zum Eheschließungs-Standesbeamten des Standesamtsbezirks Niedernberg bestellt.

Der Wirkungskreis ist auf die Vornahme von Eheschließungen beschränkt.