Sitzung: 05.05.2020 Gemeinderat
Beschluss: Abstimmungsergebnis:
Abstimmung: Ja: 13, Nein: 4
Vorlage: 054/2020/5
Sachverhalt:
Nach § 2 Abs. 3 AVPStG können Gemeinden ihre Bürgermeister/innen zu Standesbeamte bestellen, sofern ihr Aufgabenbereich als Standesbeamte die Vornahme von Eheschließungen beschränkt wird.
Beschluss:
Der weitere Bürgermeister Volker Goebel wird mit Wirkung vom 06.05.2020 an in jederzeit widerruflicher Weise zum Eheschließungs-Standesbeamten des Standesamtsbezirks Niedernberg bestellt.
Der Wirkungskreis ist auf die Vornahme von Eheschließungen beschränkt.