Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0

Sachverhalt:

Die Zusammensetzung der Ausschüsse regelt der Gemeinderat in seiner Geschäftsordnung (Art. 33 GO), wobei dem Stärkeverhältnis der in ihm vertretenen Parteien und Wählergruppen Rechnung getragen werden muss. Nach § 6 der Geschäftsordnung wird das Verfahren Sainte-Laguë/Schepers angewandt. Welche Ausschüsse mit wie vielen Sitzen gebildet werden und wie diese tätig sind, regelt die Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts. Demnach wird der Haupt- und Finanzausschuss mit neun Gemeinderatsmitgliedern besetzt.

 

Es ergibt sich folgende Sitzverteilung:

CSU

SPD

FWN

7

4

5

1

7

4

5

3

2,33333333

1,33333333

1,66666667

5

1,4

0,8

1

7

1

0,57142857

0,71428571

9

0,77777778

0,44444444

0,55555556

Gesamtsitze

4

2

3

Verhältnis

44%

22%

33%

 

Die Gruppierungen (CSU, SPD, FWN) schlagen nun jeweils so viele Personen für die Ausschüsse vor, wie ihnen Sitze zustehen. Der Gemeinderat bestellt die vorgeschlagenen Personen für den Ausschuss mit einem feststellenden Beschluss. Eine persönliche Beteiligung nach Art. 49 GO ist nicht gegeben.


Beschluss:

Der Gemeinderat der Gemeinde Niedernberg bestellt die von den Gruppierungen vorgeschlagenen Personen für den Haupt- und Finanzausschuss.

 

CSU

Volker Goebel

Dr. Julia Linke

Udo Bieber

Eugen Seitz

SPD

Josef Scheuring

Tatjana Scheuring

FWN

Jürgen Klement

Julia Falinski

Peter Reinhard