Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0

Sachverhalt:

Die Zusammensetzung der Ausschüsse regelt der Gemeinderat in seiner Geschäftsordnung (Art. 33 GO), wobei dem Stärkeverhältnis der in ihm vertretenen Parteien und Wählergruppen Rechnung getragen werden muss. Nach § 6 der Geschäftsordnung wird das Verfahren Sainte-Laguë/Schepers angewandt. Welche Ausschüsse mit wie vielen Sitzen gebildet werden und wie diese tätig sind, regelt die Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts. Demnach wird der Sozialausschuss mit fünf Gemeinderatsmitgliedern besetzt.

 

Es ergibt sich folgende Sitzverteilung:

CSU

SPD

FWN

7

4

5

1

7

4

5

3

2,33333333

1,33333333

1,66666667

5

1,4

0,8

1

Gesamtsitze

2

1

2

Verhältnis

40%

20%

20%

 

Die Gruppierungen (CSU, SPD, FWN) schlagen nun jeweils so viele Personen für die Ausschüsse vor, wie ihnen Sitze zustehen. Der Gemeinderat bestellt die vorgeschlagenen Personen für den Ausschuss mit einem feststellenden Beschluss. Eine persönliche Beteiligung nach Art. 49 GO ist nicht gegeben.


Beschluss:

Der Gemeinderat der Gemeinde Niedernberg bestellt die von den Gruppierungen vorgeschlagenen Personen für den Sozialausschuss.

 

CSU

Thomas Linke

Niko Grundhöfer

SPD

Tatjana Scheuring

FWN

Peter Reinhard

Christian Uhrig