Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0

Sachverhalt:

Die Gemeindeordnung enthält keine Regelung, wie im Verhinderungsfall eines Ausschussmitgliedes verfahren wird. Die Gemeinden können dies im Rahmen ihrer Geschäftsordnung regeln. Die Gemeinde Niedernberg hat dies in Ihrer Geschäftsordnung geregelt, welche besagt, dass die Gruppierungen für den Fall der Verhinderung Stellvertreter in einer bestimmten Reihenfolge namentlich benennen können.

 

Die Gruppierungen (CSU, SPD, FWN) schlagen nun jeweils Personen für die Stellvertretung der Ausschussmitglieder in einer bestimmten Reihenfolge vor. Der Gemeinderat bestellt die vorgeschlagenen Personen für den Ausschuss mit einem feststellenden Beschluss. Eine persönliche Beteiligung nach Art. 49 GO ist nicht gegeben.


Beschluss:

Der Gemeinderat der Gemeinde Niedernberg bestellt die von den Gruppierungen vorgeschlagenen Personen in der untenstehenden Reihenfolge als Stellvertreter für die Mitglieder des Sozialausschusses.

 

CSU

1.      Udo Bieber

2.      Eugen Seitz

3.      Janet Niebauer

4.      Dr. Julia Linke

5.      Volker Goebel

SPD

1.      Hannelore Oberle

2.      Josef Scheuring

3.      Alexander Wenzel

FWN

1.      Jürgen Klement

2.      Rudi Hartlaub

3.      Julia Falinski