Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0

Sachverhalt:

Der Jahresabschluss wird gemäß Art. 103 Abs. 1 GO vom Gemeinderat oder von einem Rechnungsprüfungsausschuss geprüft. In Gemeinden über 5.000 Einwohnern muss, in Gemeinden unter 5.000 Einwohnern kann der Gemeinderat aus seiner Mitte einen Rechnungsprüfungsausschuss bilden (Art. 103 Abs. 2 GO).

 

Die Zusammensetzung der Ausschüsse regelt der Gemeinderat in seiner Geschäftsordnung (Art. 33 GO), wobei dem Stärkeverhältnis der in ihm vertretenen Parteien und Wählergruppen Rechnung getragen werden muss. Nach § 6 der Geschäftsordnung wird das Verfahren Sainte-Laguë/Schepers angewandt. Welche Ausschüsse mit wie vielen Sitzen gebildet werden und wie diese tätig sind, regelt die Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts. Demnach wird der Rechnungsprüfungsausschuss mit drei Gemeinderatsmitgliedern besetzt.

 

Es ergibt sich folgende Sitzverteilung:

CSU

SPD

FWN

7

4

5

1

7

4

5

3

2,33333333

1,33333333

1,66666667

Gesamtsitze

1

1

1

Verhältnis

33%

33%

33%

 

Die Gruppierungen (CSU, SPD, FWN) schlagen nun jeweils so viele Personen für die Ausschüsse vor, wie ihnen Sitze zustehen. Der Gemeinderat bestellt die vorgeschlagenen Personen für den Ausschuss mit einem feststellenden Beschluss. Eine persönliche Beteiligung nach Art. 49 GO ist nicht gegeben.


cBeschluss:

Der Gemeinderat der Gemeinde Niedernberg bestellt die von den Gruppierungen vorgeschlagenen Personen für den Rechnungsprüfungsausschuss

 

CSU

Niko Grundhöfer

SPD

Josef Scheuring

FWN

Julia Falinski