Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0

Sachverhalt:

Die Gemeindeordnung enthält keine Regelung, wie im Verhinderungsfall eines Ausschussmitgliedes verfahren wird. Die Gemeinden können dies im Rahmen ihrer Geschäftsordnung regeln. Die Gemeinde Niedernberg hat dies in Ihrer Geschäftsordnung geregelt, welche besagt, dass die Gruppierungen für den Fall der Verhinderung Stellvertreter in einer bestimmten Reihenfolge namentlich benennen können.

 

Die Gruppierungen (CSU, SPD, FWN) schlagen nun jeweils Personen für die Stellvertretung der Ausschussmitglieder in einer bestimmten Reihenfolge vor. Der Gemeinderat bestellt die vorgeschlagenen Personen für den Ausschuss mit einem feststellenden Beschluss. Eine persönliche Beteiligung nach Art. 49 GO ist nicht gegeben.


Beschluss:

Der Gemeinderat der Gemeinde Niedernberg bestellt die von den Gruppierungen vorgeschlagenen Personen in der untenstehenden Reihenfolge als Stellvertreter für die Mitglieder des Rechnungsprüfungsausschusses.

 

CSU

1.      Udo Bieber

2.      Volker Goebel

3.      Eugen Seitz

4.      Janet Niebauer

5.      Dr. Julia Linke

6.      Thomas Linke

SPD

1.      Tatjana Scheuring

2.      Alexander Wenzel

3.      Hannelore Oberle

FWN

1.      Jürgen Klement

2.      Christian Uhrig

3.      Peter Reinhard

4.      Rudi Hartlaub