Sachverhalt:

Der Gemeinderat hatte in seiner März-Sitzung die Friedhofsausführung beschlossen. Dem Bau- und Umweltausschuss werden die von Herrn Struchholz vorgeschlagenen, vom Künstler, ausgearbeiteten Kavernenabdeckungen zur Information vorgelegt. Die Kosten sind laut Herr Struchholz bereits über das Leistungsverzeichnis abgedeckt.

 

Der Künstler führt zu den Entwürfen aus:

 

Kavernenabdeckung Altbereich

Die Kavernenabdeckungen haben ein Außenmaß von 1050x1050 mm bzw. 1080x1080 mm. Die Dicke liegt bei 100 mm. Ich habe als Motiv das Labyrinth aufgegriffen. Die labyrinthischen Motive sind 10 mm tief in den Sandstein eingefräst. In meiner Vorstellung steht die Sandsteinplatte leicht schräg, so dass sich die Platte dem Betrachter leicht zuneigt. Die Fräsbreite der Linien liegt bei 20mm. In der Mitte ist ein Loch mit einem Durchm. von gut 400mm. Es wird mit einer Edelstahlplatte verschlossen in der sich das Motiv fortsetzt. Die Platte ist mit einem Doppelriegel unsichtbar verschlossen. Einfache Handhabung.

 

Kavernenabdeckung Neubereich

Die Kavernenabdeckungen haben ein Außenmaß von 1200x720 mm. Die Dicke der Stahlplatte liegt bei 10 mm.

Ich habe als Motiv analog zum Sonnenzeiger die Sonne gewählt. Die Grundplatte ist aus 10 mm Stahl und rostet auf der Oberfläche. Auf der Stahlplatte sind verschieden konische Edelstahlstreifen arrangiert. Diese bilden eine strahlende Sonne ab. Die Edelstahlstreifen sind mit Abstand auf der Grundplatte montiert. Sie schweben also sozusagen auf der Grundplatte.

In der Mitte ist ein Loch mit einem Durchm. von gut 400 mm. Es wird mit einer Edelstahlplatte verschlossen. Dieser runde Deckel ist Hochglanz poliert. Die Platte ist mit einem Doppelriegel unsichtbar verschlossen. Einfache Handhabung.


Beschluss:

Der Bau- und Umweltausschluss stimmt den Entwürfen des Künstlers in der im Sachverhalt dargelegten Form zu. Die Gemeindeverwaltung nimmt die Beauftragung der beiden Kavernenabdeckungen vor.