Beschluss: Zur Kenntnis genommen

Mitteilung:

Das Verfahren des Schleusenneubaus ist bereits seit einigen Jahren im Gange. Die Gemeinde Niedernberg ist als betroffene Gemeinde beteiligt. Hierzu gab es bereits zahlreiche Treffen mit der Verwaltung, einige Vorstellungen im Gemeinderat und Bürgerinformationsveranstaltungen.

 

Aufgrund des neu konstituierten Gemeinderats nehmen an der heutigen Sitzung auf Wunsch der Gemeindeverwaltung Frau Mareike Bodsch (Amtsleiterin) und Frau Silke Dorn (Sachbereichsleiterin) teil. Sie werden das Vorhaben Schleusenneubau nochmals kurz vorstellen.

 

Aus Sicht der Gemeindeverwaltung sind aus der Historie heraus folgende Gemeinderatsbeschlüsse und Mitteilungen herauszuheben:

12.09.2017

Abgabe Stellungnahme im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens

10.04.2018

Wehrsteg wird barrierefrei ausgebaut, bauzeitliches Provisorium zur Querung des Mains wird eingeplant als befristetes Provisorium zur Querung des Mains wird eingeplant
Kostentragung durch Stadt Aschaffenburg und Gemeinde Niedernberg, Teilung analog Einwohnerzahl (ca. 100.000 Euro)

12.06.2018

Vorstellung Baustraße und deren Belastung

11.09.2018

Vorstellung Baustraße Alternativen

11.09.2018

Beauftragung eines Fachanwalts

09.10.2018

Aufarbeitung der Stellungnahme, welche im Rahmen der Erörterung abgearbeitet wurde; Abgabe neuerlicher Stellungnahme

26.03.2019

Ergebnis aus einem Vor-Ort-Termin, Verringerung der Belastung auf der Baustraße
Baustraße, Festhalten an ablehnender Haltung

 

Ende Januar 2020 fand nochmals ein Gespräch im Wasserstraßenneubauamt statt, an welchem das Wasserwirtschaftsamt teilnahm und erläuterte, dass aufgrund des Gefährdungspotentials für das Grundwasser eine Zulassung der Baustraße im Wasserschutzgebiet gänzlich ausgeschlossen ist, da alle Alternativen eine Verschlechterung darstellen würden.

 

Ursprünglich hatte das Wasserstraßenneubauamt geplant den Spielplatz am Tannenwald zum Schutz der Kinder einzuzäunen. In den nun überarbeiteten Unterlagen hat das Wasserstraßenneubauamt eine finanzielle Entschädigung zur Verlegung des Spielplatzes aufgenommen. Eine direkte Aufnahme eines alternativen Standorts ist aufgrund des Fortschritts des Verfahrens nicht mehr möglich. Die Schaffung baurechtlicher Grundlagen eines alternativen Spielplatzes sowie die Herrichtung müsste seitens Gemeinde Niedernberg erfolgen.

 

Das Wasserstraßenneubauamt bereitet derzeit die letzten Unterlagen vor. Anschließend wird das Planfeststellungsverfahren mit dem Ziel des Planfeststellungsbeschlusses weiterlaufen. Nach Einschätzung unseres Anwalts stehen die Belange der Gemeinde Niedernberg der der Wasserwirtschaft nach, so dass der Planfeststellungsbeschluss trotz unserer Einwände zustande käme. Nach dem Planfeststellungsbeschluss besteht für die Gemeinde noch eine Chance innerhalb von acht Wochen Klage mit Eilantrag auf Grundlage des Umweltrechtsbehelfsgesetzes einzureichen. Hierzu müsste die Gemeinde bereits im Voraus ein hydrogeologisches Gutachten erstellen lassen, dass die Grundlage für die Klage darstellen würde. Die Kosten für Gutachten und Verfahren werden auf ca. 90.000 Euro geschätzt.

 

Der Gemeinderat wird in seiner nächsten Sitzung vor der Entscheidung stehen, ob weiterhin der Rechtsweg eingeschlagen werden soll oder die Gemeinde Niedernberg mit den gewonnenen Verbesserungen einverstanden ist.