Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0

Sachverhalt:

Dieser Beschlusspunkt wurde aufgrund der Corona-Situation Ende März nach Empfehlung des Bayerischen Gemeindetags bereits per Umlaufverfahren beschlossen. Dennoch muss dieser Punkt formell noch in einer ordnungsgemäßen Sitzung bestätigt werden.

 

Der Gemeinderat hat sich zu Beginn seiner Wahlperiode eine Geschäftsordnung gegeben. Mit Rundschreiben vom 20.03.2020 informierte das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration, dass Sitzungen vorerst auf das unbedingt notwendige Mindestmaß, das erforderlich ist, um unverzichtbare, unaufschiebbare Entscheidungen treffen zu können, beschränkt werden sollten. Jedoch wird empfohlen kurzfristig einen Ferienausschuss einzusetzen und die Ferienzeiten entsprechend einzurichten. Der Ferienausschuss kann alle Aufgaben, für die sonst der Gemeinderat oder ein beschließender Ausschuss zuständig wäre, erledigen. Die Anpassung der Geschäftsordnung, sowie die Einrichtung des Ausschusses kann in der gegenwärtigen Situation im Umlaufverfahren gefasst werden. Der Beschluss muss in der nächsten öffentlichen Sitzung des Gemeinderats rückwirkend bestätigt werden.

 

In Art. 32 Abs. 4 heißt es: „1Der Gemeinderat kann in der Geschäftsordnung eine Ferienzeit bis zu sechs Wochen bestimmen. 2Für die Dauer der Ferienzeit ist ein Ferienausschuss nach den für beschließende Ausschüsse geltenden Vorschriften zu bilden, der alle Aufgaben erledigt, für die sonst der Gemeinderat oder ein beschließender Ausschuss zuständig ist; die Absätze 2 und 3 sind nicht anzuwenden.“

 

Nach § 9 wird § 9a mit folgendem Wortlaut eingefügt:

§ 9a Ferienausschuss, Ferienzeit

(1)   Als Ferienzeit wird die Zeit vom 30.03.2020 bis 30.04.2020 festgesetzt.

(2)   Der Ferienausschuss erledigt während der Ferienzeit alle Angelegenheiten, für die sonst der Gemeinderat oder ein beschließender Ausschuss zuständig ist.


Beschluss:

Der Gemeinderat der Gemeinde Niedernberg beschließt folgende Änderung der Geschäftsordnung für den Gemeinderat der Gemeinde Niedernberg.

 

§ 1  § 9a wird nach § 9 neu eingefügt:

§ 9a Ferienausschuss, Ferienzeit

(1)   Als Ferienzeit wird die Zeit vom 30.03.2020 bis 30.04.2020 festgesetzt.

(2)   Der Ferienausschuss erledigt während der Ferienzeit alle Angelegenheiten, für die sonst der Gemeinderat oder ein beschließender Ausschuss zuständig ist.

 

§ 2  In-Kraft-Treten

Die Satzung tritt zum 30.03.2020 in Kraft.