Sitzung: 23.06.2020 Gemeinderat
Beschluss: Abstimmungsergebnis:
Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0
Vorlage: 074/2020
Sachverhalt:
Die Gemeinde Niedernberg hat in ihrer Benutzungs- und Gebührenordnung für die Mittagsbetreuung der Gemeinde Niedernberg u. a. folgende Eckpunkte definiert:
Nr. 2 Betreuungsjahr
Das Betreuungsjahr beginnt am 01.09. eines Jahres und endet am 31.08. des darauffolgenden
Jahres.
Nr. 5 Schließzeiten
Eine Betreuung kann an Schultagen täglich bis 14:30 Uhr, 15:30 Uhr oder 16:30
Uhr gebucht werden. Weiterhin entscheidet sich die Familie, an welchen Tagen
sie eine Betreuung benötigt. Eine Buchung ist für ein bis zwei beliebig
wählbare Tage oder drei bis fünf beliebig wählbare Tage möglich.
Die Personenberechtigten, bzw. die Abholberechtigten, welche jährlich in der Anlage 2 der Anmeldung zur Mittagsbetreuung der Gemeinde Niedernberg angegeben werden müssen, sind verpflichtet, die Buchungszeiten pünktlich und regelmäßig einzuhalten.
Änderungen der Betreuungszeiten (Erhöhung wie auch Kürzung der Betreuungszeit) während des Schuljahres können nur bei freier Kapazität vorgenommen werden.
Bei einer Anmeldung von weniger als zwölf Kindern für eine Betreuungszeit der Mittagsbetreuung behält sich die Gemeinde Niedernberg vor, die Betreuungszeit entsprechend zu kürzen.
Nr. 9 Hausaufgabenintensivierung
Die Hausaufgabenintensivierung ist ein
Angebot für Kinder, welche einer speziellen Förderung bedürfen. Eine
Betreuungskraft erledigt hierbei mit einer Kleingruppe an Schülern und
Schülerinnen die Hausaufgaben und geht auf individuelle Problemstellungen ein.
Die Hausaufgaben-intensivierung wird von Montag bis Donnerstag angeboten. Diese
kann im Laufe des Jahres hinzugebucht werden oder gekündigt werden (s.
(Änderung zur) Anlage 2 der Anmeldung zur Mittagsbetreuung der Gemeinde
Niedernberg).
Nr. 24.1 Grundgebühr
Die monatliche Grundgebühr (September bis August), welche sich aus dem
gebuchten Modell ergibt (s. Anlage 2 der Anmeldung zur Mittagsbetreuung der
Gemeinde Niedernberg), teilt sich wie folgt auf:
Betreuung |
bis 14:30 Uhr |
bis 15:30 Uhr |
bis 16:30 Uhr |
an 1 bis 2 Tagen |
20,00 Euro |
25,00 Euro |
30,00 Euro |
an 3 bis 5 Tagen |
40,00 Euro |
50,00 Euro |
60,00 Euro |
Für Geschwister gilt die folgende Regelung: Das zweite Kind einer Familie zahlt 75 % der festgesetzten Grundgebühr; jedes weitere Kind einer Familie zahlt 50 % der festge setzten Grundgebühr.
Nr .24.2 Mittagessen
Die Kosten für das Mittagessen betragen
3,50 Euro je Mahlzeit. Kann die gebuchte Mahlzeit aufgrund Krankheit o. ä.
nicht eingenommen werden, ist die Gebühr dennoch zu entrichten. Eine
anderweitige Regelung im Einzelfall (z. B. Abholung des Essens, Weitergabe der
Mahlzeit an ein anderes Kind) ist möglich (s. 24.5).
Nr. 24.3 Hausaufgabenintensivierung
Die monatliche Gebühr für die Hausaufgabenintensivierung beträgt:
Ein
bis zwei Tage je Woche: 36,00 Euro
Drei bis vier Tage je Woche: 54,00
Euro
Nr. 24.5 Gebührenerhebung
Für die Gebühr ist eine Einzugsermächtigung zu erteilen (Anlage 1 der Anmeldung
zur Mittagsbetreuung der Gemeinde Niedernberg). Die Abbuchung des Gesamtbetrags
erfolgt jeweils zum 15. des Monats, hierbei werden die Grundgebühr für den
laufenden Monat und die restlichen Gebühren für den zurückliegenden Monat
erhoben. Von der Erteilung einer Einzugsermächtigung kann nur in begründeten
Ausnahmefällen abgesehen werden.
Eine Gebührenübernahme durch eine
Behörde, z. B. Jugendamt, Jobcenter ist in besonderen Fällen möglich. Anträge
sind bei der zuständigen Stelle zu stellen.
Die Gebühren sind auch in
krankheits- und urlaubsbedingten Fehlzeiten, sowie Schließ-zeiten von bis zu 30
Tagen im Jahr zu entrichten. Nicht genutzte Buchungszeiten werden nicht rückerstattet.
Mitte März wurde seitens des Freistaates aufgrund der Corona-Pandemie
für Schulen und alle Kinderbetreuungseinrichtungen ein Betretungsverbot
ausgesprochen. Mit diesem Betretungsverbot kam die Fragestellung nach der
Übernahme der Gebühren auf. Aufgrund der unklaren Situation erhoben die
Niedernberger Kindertageseinrichtungen Mitte April nochmals die monatliche
Grundgebühr.
Am
28.04.2020 erfolgte über den bayerischen Gemeindetag die Information, dass
„der
Ministerrat (…).in seiner heutigen Kabinettssitzung beschlossen [hat], dass für
die Monate April bis Juni 2020 auch die Elternbeiträge in der Mittagsbetreuung
in den Schulen ersetzt werden, sofern die Träger für diese Zeit auf die
Elternbeiträge verzichten. Das Kultusministerium wurde mit der Umsetzung der
Beitragserstattung beauftragt. Weitere Einzelheiten sind uns bisher noch nicht
bekannt. Bereits vergangene Woche wurde eine solche Regelung für die
Kindertageseinrichtungen getroffen (siehe Schnellinfo 12 vom 23.04.2020).
Eltern von Kindern in der Notbetreuung leisten grundsätzlich weiterhin ihre
Elternbeiträge, weil in diesen Fällen ja auch tatsächlich eine Leistung
erbracht wird.“
Am Abend
des 20.05.2020 kamen schließlich die Unterlagen zum Ersatz der
Teilnehmerbeiträge von Mittagsbetreuungen an. Folgende relevante Eckpunkte sind
hierin beinhaltet:
- Förderung von max. 68 Euro pro Kind je Monat in
der regulären Mittagsbetreuung (14:00 Uhr), max. 110 Euro pro Kind je
Monat in der verlängerten Mittagsbetreuung (15:30/16:00 Uhr); es ist auf
die tatsächlich erhobenen Elternbeiträge abzustellen
- der Träger erhält die genannte Förderung, dafür wird
auf die Erhebung der Beiträge verzichtet bzw. sie werden zurückerstattet
- für Monate, in denen die Mittagsbetreuung teilweise
oder in vollem Umfang in Anspruch genommen wird bzw. wurde (z. B. Notbetreuung),
erfolgt kein Beitragsersatz; diese Regelung umfasst auch die Teilnahme an der
Mittagsbetreuung im Rahmen der Notbetreuung
In den
vergangenen Wochen haben vereinzelte Kinder die Notbetreuung in Anspruch
genommen. In der vergangenen Woche nahmen bis zu 12 Kindern die Betreuung
(Notbetreuung sowie Betreuung an Präsenztagen der Viertklässler) teil. In
dieser Woche nehmen bis zu 18 Kinder die Betreuung (Notbetreuung sowie
Betreuung an Präsenztagen der Erst- und Viertklässler) wahr. In den
Pfingstferien werden zwischen einem und vier Kindern betreut. Für die
Pfingstferien ist der Lehrkörper der Grundschule verantwortlich. Zur Entlastung
der Lehrkräfte übernimmt das Personal der Mittagsbetreuung die zweite
Pfingstferienwoche.
Einige
Eltern haben bereits signalisiert, dass sie das restliche Schuljahr ebenfalls
auf eine Betreuung verzichten möchten.
Das
Kultusministerium hat die aus dem Betreuungsvertrag resultierende
Betreuungspflicht ausgesetzt, so dass eine verpflichtende Inanspruchnahme der
gebuchten Zeiten in diesem Schuljahr nicht mehr von Nöten ist. Diese
Vorgehensweise ist dementsprechend nicht förderschädlich.
Abweichend
von der geltenden Betreuungsordnung werden die mit dem Haupt- und
Finanzausschuss in seiner Sitzung vom 26.05.2020 abgestimmten Regelungen
vorgeschlagen:
- In den Monaten April und Mai werden keine Gebühren
entrichtet. Die Gemeinde trägt die Fehlbeträge der tatsächlichen Buchungen,
welche nicht durch die Erstattung durch den Freistaat gedeckt sind.
- Im Juni beträgt die mindestens zu entrichtende Gebühr
bei einer Inanspruchnahme der Betreuung die Buchungszeit bis 14:30 Uhr. Wird
eine längere Betreuung in Anspruch genommen, wird die entsprechende Gebühr
erhoben. Dabei wird nicht berücksichtigt, in wie vielen Wochen die Betreuung in
Anspruch genommen wird/wurde.
- Im Monat Juli können die Eltern mittels
Abfrageformular frei wählen, ob und wenn ja wie sie die Betreuung in Anspruch
nehmen. Wird keine Betreuung in Anspruch genommen entfällt die Gebühr für
diesen Monat. Wird die Betreuung in Anspruch genommen beträgt die mindestens zu
entrichtende Gebühr bei einer Inanspruchnahme der (Not-)Betreuung die
Buchungszeit bis 14:30 Uhr. Wird eine längere Betreuung in Anspruch genommen,
wird die entsprechende Gebühr erhoben. Dabei wird nicht berücksichtigt, in wie
vielen Wochen die Betreuung in Anspruch genommen wird/wurde.
- Im Monat August werden nur 7/12 (herangezogen werden
die tatsächlich in Anspruch genommenen Monate September bis März) der
Monatsgebühr abgebucht. Der Monatsgebühr wird der Betrag der Gebühr von März
zugrunde gelegt.
- Eine Hausaufgabenintensivierung findet in diesem
Schuljahr nicht mehr statt.
- Ein Mittagessen soll zwischen Pfingsten und Sommer
wieder angeboten werden, unter der Voraussetzung, dass sich mindestens 20
Kinder finden, die das Angebot wahrnehmen werden.
Nachdem
die Grundschule die Eltern über die Präsenztage (tageweiser Wechsel mit Lernen
zuhause) informierte, verschickte die Gemeindeverwaltung die im Haupt- und
Finanzausschuss vorberatenen Informationen mit entsprechendem Vorbehalt der
Gemeinderatssitzung sowie die Abfrage der verbindlichen Buchungstage im Juni
und Juli am 27.05.2020 an die Eltern mit Bitte um Rückmeldung bis
Pfingstmontag. Ebenfalls wurden die Eltern hierin ebenfalls über die Kosten
unterrichtet. Die Rückmeldungen der Eltern gingen sehr zögerlich ein, die
Gemeindeverwaltung musste knapp die Hälfte der Eltern telefonisch kontaktieren
um eine Information zu erhalten, ob bzw. wie die Buchung in den Monaten Juni
und Juli vorgenommen werden soll. Seit 10.06. sind die Anwesenheitslisten nun
fix und es können folgende Schlüsse gezogen werden:
- Von den 136 Mittagsbetreuungskindern nutzen im Juni 57
und im Juli 61 Kinder die Betreuung. 15 Kinder nehmen die Notbetreuung an den
Tagen des Lernens zuhause in Anspruch.
- Durch den tageweisen Wechsel von Präsenzunterricht und
Lernen zuhause ist jeweils nur ein Teil der Kinder tatsächlich anwesend. Im
Durchschnitt sind täglich 30,6 Kinder anwesend, wobei es eine starke und eine
schwache Gruppe gibt. Die stärksten Tage sind der erste Schultag nach den
Pfingstferien sowie der letzte Schultag vor den Sommerferien. An diesen Tagen
sind alle Kinder nacheinander in der Schule. Die Mittagsbetreuung übernimmt die
Betreuung ab 08:45 Uhr (normaler Start der Mittagsbetreuung ist ab 11 Uhr).
- Der Mensabetrieb wird wieder aufgenommen. Im
Durchschnitt sind 19,8 Essen am Tag gebucht (zwischen 11 Essen und 31 Essen).
- Durch die verringerten Gruppengrößen sowie die
Hygienerichtlinien ist ein erhöhter Personalbedarf in der Mittagsbetreuung
sowie in der Mensa von Nöten. Dennoch ist eine volle Auslastung des Personals
in der Mittagsbetreuung nicht gegeben, so dass hier die Verlängerung der
Kurzarbeit beantragt wurde.
- Aufgrund der Buchungen ergeben sich folgende Beträge:
|
Fehlbetrag |
Erstattung Freistaat (erwartet) |
von Gemeinde zu tragen |
April |
5.322,50 € |
4.967,50 € |
355,00 € |
Mai |
5.322,50 € |
4.420,00 € |
902,50 € |
Juni |
3.500,00 € |
2.935,00 € |
565,00 € |
Juli |
3.453,75 € |
0,00 € |
3.453,75 € |
August |
2.217,71 € |
0,00 € |
2.217,71 € |
Gesamt |
19.816,46
€ |
12.322,50
€ |
7.493,96 € |
An dieser Stelle ist darauf hinzuweisen, dass die
Beträge lediglich die Einnahmeausfälle durch den Wegfall bzw. die Minderung der
Elternbeiträge darstellen. Die von den Eltern erhobenen Beiträge sind nicht
kostendeckend. Auch in den Monaten, in denen faktisch keine Betreuung
stattfand, liefen ein Großteil der Kosten unverändert oder nur teilweise
minimiert weiter. In der wieder stattfindenden Betreuung ist durch den
geringeren Betreuungsschlüssel ein höherer Personalaufwand von Nöten. Der
Zuschuss zur Mittagsbetreuung vom Freistaat läuft unverändert weiter.
Einige Eltern baten bereits um ein durchgängiges
Ferienbetreuungsangebot in den Sommerferien. Wie bereits erläutert, war in den
Oster- und Pfingstferien seitens der Ferienbetreuung eine Betreuung nicht
möglich. Hier fand eine Notbetreuung durch das Lehrerkollegium, teilweise mit
Unterstützung des Personals der Mittagsbetreuung, statt. In Anspruch genommen
wurde die Notbetreuung von einem bis vier Kindern. Ob und wie eine Betreuung in
den Sommerferien stattfinden kann, ist derzeit noch nicht absehbar. In der
Pandemiesituation kommen täglich neue Informationen, die dann kurzfristig
umgesetzt werden müssen. So wird es auch wieder in den Sommerferien sein.
Dieser
Regelungen gelten rein für die Mittagsbetreuung der Gemeinde Niedernberg. Auf
andere Kindertageseinrichtungen lassen sich diese Regelungen nicht direkt
übertragen. Hier gelten andere Betretungsverbote, die Eltern haben u. a.
Anspruch auf Krippengeld, etc. so dass eine solche Regelung viele weitere
Fragestellungen aufwirft.
Beschluss:
Abweichend von der geltenden Benutzungs- und Gebührenordnung für die Mittagsbetreuung der Gemeinde Niedernberg werden für die Monate April bis einschließlich August folgende Regelungen getroffen:
- In den Monaten April und Mai werden keine Gebühren
entrichtet. Die Gemeinde trägt die Fehlbeträge der tatsächlichen Buchungen,
welche nicht durch die Erstattung durch den Freistaat gedeckt sind
(Notbetreuung).
- Im Juni beträgt die mindestens zu entrichtende Gebühr
bei einer Inanspruchnahme der Betreuung die Buchungszeit bis 14:30 Uhr. Wird
eine längere Betreuung in Anspruch genommen, wird die entsprechende Gebühr
erhoben. Dabei wird nicht berücksichtigt, in wie vielen Wochen die Betreuung in
Anspruch genommen wird/wurde. Der Freistaat Bayern übernimmt die nicht in
Anspruch genommene Betreuung.
- Im Monat Juli können die Eltern mittels
Abfrageformular frei wählen, ob und wenn ja wie sie die Betreuung in Anspruch
nehmen. Wird keine Betreuung in Anspruch genommen entfällt die Gebühr für
diesen Monat. Wird die Betreuung in Anspruch genommen beträgt die mindestens zu
entrichtende Gebühr bei einer Inanspruchnahme der (Not-)Betreuung die
Buchungszeit bis 14:30 Uhr. Wird eine längere Betreuung in Anspruch genommen,
wird die entsprechende Gebühr erhoben. Dabei wird nicht berücksichtigt, in wie
vielen Wochen die Betreuung in Anspruch genommen wird/wurde. Die aufgrund der
entgangenen Gebühr entstehende Fehlbetrag wird von der Gemeinde Niedernberg
getragen.
- Im Monat August werden nur 7/12 (herangezogen werden
die tatsächlich in Anspruch genommenen Monate September bis März) der
Monatsgebühr abgebucht. Der Monatsgebühr wird der Betrag der Gebühr von März
zugrunde gelegt. Die aufgrund der entgangenen Gebühr entstehende Fehlbetrag
(5/12 = 2.217,71 Euro) wird von der Gemeinde Niedernberg getragen.
- Eine Hausaufgabenintensivierung findet in diesem
Schuljahr nicht mehr statt.
- Ein Mittagessen soll zwischen Pfingsten und Sommer
wieder angeboten werden, unter der Voraussetzung, dass sich im Durchschnitt
mindestens 20 Kinder finden, die das Angebot wahrnehmen werden.