Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0

Sachverhalt:

Die Gemeinde Niedernberg hat in ihrer Benutzungs- und Gebührenordnung für die Mittagsbetreuung der Gemeinde Niedernberg u. a. folgende Eckpunkte definiert:

Nr. 2      Betreuungsjahr
Das Betreuungsjahr beginnt am 01.09. eines Jahres und endet am 31.08. des darauffolgenden Jahres.

Nr. 5      Schließzeiten
Eine Betreuung kann an Schultagen täglich bis 14:30 Uhr, 15:30 Uhr oder 16:30 Uhr gebucht werden. Weiterhin entscheidet sich die Familie, an welchen Tagen sie eine Betreuung benötigt. Eine Buchung ist für ein bis zwei beliebig wählbare Tage oder drei bis fünf beliebig wählbare Tage möglich.

              Die Personenberechtigten, bzw. die Abholberechtigten, welche jährlich in der Anlage 2 der Anmeldung zur Mittagsbetreuung der Gemeinde Niedernberg angegeben werden müssen, sind verpflichtet, die Buchungszeiten pünktlich und regelmäßig einzuhalten.

              Änderungen der Betreuungszeiten (Erhöhung wie auch Kürzung der Betreuungszeit) während des Schuljahres können nur bei freier Kapazität vorgenommen werden.

              Bei einer Anmeldung von weniger als zwölf Kindern für eine Betreuungszeit der Mittagsbetreuung behält sich die Gemeinde Niedernberg vor, die Betreuungszeit entsprechend zu kürzen.

Nr. 9      Hausaufgabenintensivierung
Die Hausaufgabenintensivierung ist ein Angebot für Kinder, welche einer speziellen Förderung bedürfen. Eine Betreuungskraft erledigt hierbei mit einer Kleingruppe an Schülern und Schülerinnen die Hausaufgaben und geht auf individuelle Problemstellungen ein. Die Hausaufgaben-intensivierung wird von Montag bis Donnerstag angeboten. Diese kann im Laufe des Jahres hinzugebucht werden oder gekündigt werden (s. (Änderung zur) Anlage 2 der Anmeldung zur Mittagsbetreuung der Gemeinde Niedernberg).

Nr. 24.1 Grundgebühr
Die monatliche Grundgebühr (September bis August), welche sich aus dem gebuchten Modell ergibt (s. Anlage 2 der Anmeldung zur Mittagsbetreuung der Gemeinde Niedernberg), teilt sich wie folgt auf:

Betreuung

bis 14:30 Uhr

bis 15:30 Uhr

bis 16:30 Uhr

an 1 bis 2 Tagen

20,00 Euro

25,00 Euro

30,00 Euro

an 3 bis 5 Tagen

40,00 Euro

50,00 Euro

60,00 Euro

              Für Geschwister gilt die folgende Regelung: Das zweite Kind einer Familie zahlt 75 % der festgesetzten Grundgebühr; jedes weitere Kind einer Familie zahlt 50 % der festge setzten Grundgebühr.

Nr .24.2 Mittagessen
Die Kosten für das Mittagessen betragen 3,50 Euro je Mahlzeit. Kann die gebuchte Mahlzeit aufgrund Krankheit o. ä. nicht eingenommen werden, ist die Gebühr dennoch zu entrichten. Eine anderweitige Regelung im Einzelfall (z. B. Abholung des Essens, Weitergabe der Mahlzeit an ein anderes Kind) ist möglich (s. 24.5).

Nr. 24.3 Hausaufgabenintensivierung
Die monatliche Gebühr für die Hausaufgabenintensivierung beträgt:

              Ein bis zwei Tage je Woche: 36,00 Euro

              Drei bis vier Tage je Woche: 54,00 Euro

Nr. 24.5 Gebührenerhebung
Für die Gebühr ist eine Einzugsermächtigung zu erteilen (Anlage 1 der Anmeldung zur Mittagsbetreuung der Gemeinde Niedernberg). Die Abbuchung des Gesamtbetrags erfolgt jeweils zum 15. des Monats, hierbei werden die Grundgebühr für den laufenden Monat und die restlichen Gebühren für den zurückliegenden Monat erhoben. Von der Erteilung einer Einzugsermächtigung kann nur in begründeten Ausnahmefällen abgesehen werden.

              Eine Gebührenübernahme durch eine Behörde, z. B. Jugendamt, Jobcenter ist in besonderen Fällen möglich. Anträge sind bei der zuständigen Stelle zu stellen.

              Die Gebühren sind auch in krankheits- und urlaubsbedingten Fehlzeiten, sowie Schließ-zeiten von bis zu 30 Tagen im Jahr zu entrichten. Nicht genutzte Buchungszeiten werden nicht rückerstattet.

 

 

Mitte März wurde seitens des Freistaates aufgrund der Corona-Pandemie für Schulen und alle Kinderbetreuungseinrichtungen ein Betretungsverbot ausgesprochen. Mit diesem Betretungsverbot kam die Fragestellung nach der Übernahme der Gebühren auf. Aufgrund der unklaren Situation erhoben die Niedernberger Kindertageseinrichtungen Mitte April nochmals die monatliche Grundgebühr.

 

Am 28.04.2020 erfolgte über den bayerischen Gemeindetag die Information, dass

„der Ministerrat (…).in seiner heutigen Kabinettssitzung beschlossen [hat], dass für die Monate April bis Juni 2020 auch die Elternbeiträge in der Mittagsbetreuung in den Schulen ersetzt werden, sofern die Träger für diese Zeit auf die Elternbeiträge verzichten. Das Kultusministerium wurde mit der Umsetzung der Beitragserstattung beauftragt. Weitere Einzelheiten sind uns bisher noch nicht bekannt. Bereits vergangene Woche wurde eine solche Regelung für die Kindertageseinrichtungen getroffen (siehe Schnellinfo 12 vom 23.04.2020). Eltern von Kindern in der Notbetreuung leisten grundsätzlich weiterhin ihre Elternbeiträge, weil in diesen Fällen ja auch tatsächlich eine Leistung erbracht wird.“

 

Am Abend des 20.05.2020 kamen schließlich die Unterlagen zum Ersatz der Teilnehmerbeiträge von Mittagsbetreuungen an. Folgende relevante Eckpunkte sind hierin beinhaltet:

-     Förderung von max. 68 Euro pro Kind je Monat in der regulären Mittagsbetreuung (14:00 Uhr), max. 110 Euro pro Kind je Monat in der verlängerten Mittagsbetreuung (15:30/16:00 Uhr); es ist auf die tatsächlich erhobenen Elternbeiträge abzustellen

-     der Träger erhält die genannte Förderung, dafür wird auf die Erhebung der Beiträge verzichtet bzw. sie werden zurückerstattet

-     für Monate, in denen die Mittagsbetreuung teilweise oder in vollem Umfang in Anspruch genommen wird bzw. wurde (z. B. Notbetreuung), erfolgt kein Beitragsersatz; diese Regelung umfasst auch die Teilnahme an der Mittagsbetreuung im Rahmen der Notbetreuung

 

 

In den vergangenen Wochen haben vereinzelte Kinder die Notbetreuung in Anspruch genommen. In der vergangenen Woche nahmen bis zu 12 Kindern die Betreuung (Notbetreuung sowie Betreuung an Präsenztagen der Viertklässler) teil. In dieser Woche nehmen bis zu 18 Kinder die Betreuung (Notbetreuung sowie Betreuung an Präsenztagen der Erst- und Viertklässler) wahr. In den Pfingstferien werden zwischen einem und vier Kindern betreut. Für die Pfingstferien ist der Lehrkörper der Grundschule verantwortlich. Zur Entlastung der Lehrkräfte übernimmt das Personal der Mittagsbetreuung die zweite Pfingstferienwoche.

Einige Eltern haben bereits signalisiert, dass sie das restliche Schuljahr ebenfalls auf eine Betreuung verzichten möchten.

 

Das Kultusministerium hat die aus dem Betreuungsvertrag resultierende Betreuungspflicht ausgesetzt, so dass eine verpflichtende Inanspruchnahme der gebuchten Zeiten in diesem Schuljahr nicht mehr von Nöten ist. Diese Vorgehensweise ist dementsprechend nicht förderschädlich.

 

Abweichend von der geltenden Betreuungsordnung werden die mit dem Haupt- und Finanzausschuss in seiner Sitzung vom 26.05.2020 abgestimmten Regelungen vorgeschlagen:

-     In den Monaten April und Mai werden keine Gebühren entrichtet. Die Gemeinde trägt die Fehlbeträge der tatsächlichen Buchungen, welche nicht durch die Erstattung durch den Freistaat gedeckt sind.

-     Im Juni beträgt die mindestens zu entrichtende Gebühr bei einer Inanspruchnahme der Betreuung die Buchungszeit bis 14:30 Uhr. Wird eine längere Betreuung in Anspruch genommen, wird die entsprechende Gebühr erhoben. Dabei wird nicht berücksichtigt, in wie vielen Wochen die Betreuung in Anspruch genommen wird/wurde.

-     Im Monat Juli können die Eltern mittels Abfrageformular frei wählen, ob und wenn ja wie sie die Betreuung in Anspruch nehmen. Wird keine Betreuung in Anspruch genommen entfällt die Gebühr für diesen Monat. Wird die Betreuung in Anspruch genommen beträgt die mindestens zu entrichtende Gebühr bei einer Inanspruchnahme der (Not-)Betreuung die Buchungszeit bis 14:30 Uhr. Wird eine längere Betreuung in Anspruch genommen, wird die entsprechende Gebühr erhoben. Dabei wird nicht berücksichtigt, in wie vielen Wochen die Betreuung in Anspruch genommen wird/wurde.

-     Im Monat August werden nur 7/12 (herangezogen werden die tatsächlich in Anspruch genommenen Monate September bis März) der Monatsgebühr abgebucht. Der Monatsgebühr wird der Betrag der Gebühr von März zugrunde gelegt.

-     Eine Hausaufgabenintensivierung findet in diesem Schuljahr nicht mehr statt.

-     Ein Mittagessen soll zwischen Pfingsten und Sommer wieder angeboten werden, unter der Voraussetzung, dass sich mindestens 20 Kinder finden, die das Angebot wahrnehmen werden.

 

 

Nachdem die Grundschule die Eltern über die Präsenztage (tageweiser Wechsel mit Lernen zuhause) informierte, verschickte die Gemeindeverwaltung die im Haupt- und Finanzausschuss vorberatenen Informationen mit entsprechendem Vorbehalt der Gemeinderatssitzung sowie die Abfrage der verbindlichen Buchungstage im Juni und Juli am 27.05.2020 an die Eltern mit Bitte um Rückmeldung bis Pfingstmontag. Ebenfalls wurden die Eltern hierin ebenfalls über die Kosten unterrichtet. Die Rückmeldungen der Eltern gingen sehr zögerlich ein, die Gemeindeverwaltung musste knapp die Hälfte der Eltern telefonisch kontaktieren um eine Information zu erhalten, ob bzw. wie die Buchung in den Monaten Juni und Juli vorgenommen werden soll. Seit 10.06. sind die Anwesenheitslisten nun fix und es können folgende Schlüsse gezogen werden:

-     Von den 136 Mittagsbetreuungskindern nutzen im Juni 57 und im Juli 61 Kinder die Betreuung. 15 Kinder nehmen die Notbetreuung an den Tagen des Lernens zuhause in Anspruch.

-     Durch den tageweisen Wechsel von Präsenzunterricht und Lernen zuhause ist jeweils nur ein Teil der Kinder tatsächlich anwesend. Im Durchschnitt sind täglich 30,6 Kinder anwesend, wobei es eine starke und eine schwache Gruppe gibt. Die stärksten Tage sind der erste Schultag nach den Pfingstferien sowie der letzte Schultag vor den Sommerferien. An diesen Tagen sind alle Kinder nacheinander in der Schule. Die Mittagsbetreuung übernimmt die Betreuung ab 08:45 Uhr (normaler Start der Mittagsbetreuung ist ab 11 Uhr).

-     Der Mensabetrieb wird wieder aufgenommen. Im Durchschnitt sind 19,8 Essen am Tag gebucht (zwischen 11 Essen und 31 Essen).

-     Durch die verringerten Gruppengrößen sowie die Hygienerichtlinien ist ein erhöhter Personalbedarf in der Mittagsbetreuung sowie in der Mensa von Nöten. Dennoch ist eine volle Auslastung des Personals in der Mittagsbetreuung nicht gegeben, so dass hier die Verlängerung der Kurzarbeit beantragt wurde.

-     Aufgrund der Buchungen ergeben sich folgende Beträge:

 

Fehlbetrag

Erstattung Freistaat (erwartet)

von Gemeinde zu tragen

April

5.322,50 €

4.967,50 €

355,00 €

Mai

5.322,50 €

4.420,00 €

902,50 €

Juni

3.500,00 €

2.935,00 €

565,00 €

Juli

3.453,75 €

0,00 €

3.453,75 €

August

2.217,71 €

0,00 €

2.217,71 €

Gesamt

19.816,46 €

12.322,50 €

7.493,96 €

An dieser Stelle ist darauf hinzuweisen, dass die Beträge lediglich die Einnahmeausfälle durch den Wegfall bzw. die Minderung der Elternbeiträge darstellen. Die von den Eltern erhobenen Beiträge sind nicht kostendeckend. Auch in den Monaten, in denen faktisch keine Betreuung stattfand, liefen ein Großteil der Kosten unverändert oder nur teilweise minimiert weiter. In der wieder stattfindenden Betreuung ist durch den geringeren Betreuungsschlüssel ein höherer Personalaufwand von Nöten. Der Zuschuss zur Mittagsbetreuung vom Freistaat läuft unverändert weiter.

 

 

Einige Eltern baten bereits um ein durchgängiges Ferienbetreuungsangebot in den Sommerferien. Wie bereits erläutert, war in den Oster- und Pfingstferien seitens der Ferienbetreuung eine Betreuung nicht möglich. Hier fand eine Notbetreuung durch das Lehrerkollegium, teilweise mit Unterstützung des Personals der Mittagsbetreuung, statt. In Anspruch genommen wurde die Notbetreuung von einem bis vier Kindern. Ob und wie eine Betreuung in den Sommerferien stattfinden kann, ist derzeit noch nicht absehbar. In der Pandemiesituation kommen täglich neue Informationen, die dann kurzfristig umgesetzt werden müssen. So wird es auch wieder in den Sommerferien sein.

 

 

Dieser Regelungen gelten rein für die Mittagsbetreuung der Gemeinde Niedernberg. Auf andere Kindertageseinrichtungen lassen sich diese Regelungen nicht direkt übertragen. Hier gelten andere Betretungsverbote, die Eltern haben u. a. Anspruch auf Krippengeld, etc. so dass eine solche Regelung viele weitere Fragestellungen aufwirft.


Beschluss:

Abweichend von der geltenden Benutzungs- und Gebührenordnung für die Mittagsbetreuung der Gemeinde Niedernberg werden für die Monate April bis einschließlich August folgende Regelungen getroffen:

-     In den Monaten April und Mai werden keine Gebühren entrichtet. Die Gemeinde trägt die Fehlbeträge der tatsächlichen Buchungen, welche nicht durch die Erstattung durch den Freistaat gedeckt sind (Notbetreuung).

-     Im Juni beträgt die mindestens zu entrichtende Gebühr bei einer Inanspruchnahme der Betreuung die Buchungszeit bis 14:30 Uhr. Wird eine längere Betreuung in Anspruch genommen, wird die entsprechende Gebühr erhoben. Dabei wird nicht berücksichtigt, in wie vielen Wochen die Betreuung in Anspruch genommen wird/wurde. Der Freistaat Bayern übernimmt die nicht in Anspruch genommene Betreuung.

-     Im Monat Juli können die Eltern mittels Abfrageformular frei wählen, ob und wenn ja wie sie die Betreuung in Anspruch nehmen. Wird keine Betreuung in Anspruch genommen entfällt die Gebühr für diesen Monat. Wird die Betreuung in Anspruch genommen beträgt die mindestens zu entrichtende Gebühr bei einer Inanspruchnahme der (Not-)Betreuung die Buchungszeit bis 14:30 Uhr. Wird eine längere Betreuung in Anspruch genommen, wird die entsprechende Gebühr erhoben. Dabei wird nicht berücksichtigt, in wie vielen Wochen die Betreuung in Anspruch genommen wird/wurde. Die aufgrund der entgangenen Gebühr entstehende Fehlbetrag wird von der Gemeinde Niedernberg getragen.

-     Im Monat August werden nur 7/12 (herangezogen werden die tatsächlich in Anspruch genommenen Monate September bis März) der Monatsgebühr abgebucht. Der Monatsgebühr wird der Betrag der Gebühr von März zugrunde gelegt. Die aufgrund der entgangenen Gebühr entstehende Fehlbetrag (5/12 = 2.217,71 Euro) wird von der Gemeinde Niedernberg getragen.

-     Eine Hausaufgabenintensivierung findet in diesem Schuljahr nicht mehr statt.

-     Ein Mittagessen soll zwischen Pfingsten und Sommer wieder angeboten werden, unter der Voraussetzung, dass sich im Durchschnitt mindestens 20 Kinder finden, die das Angebot wahrnehmen werden.