Beschluss: Zur Kenntnis genommen

Mitteilung:

Der in der Sitzung des Ferienausschusses vom 31.03.2020 beschlossene Haushalt enthielt keine genehmigungspflichtigen Bestandteile. Dennoch ist die Haushaltssatzung der Rechtsaufsichtsbehörde vorzulegen (Art. 65 Abs. 2 GO) und wird frühestens einen Monat nach der Vorlage an die Rechtsaufsicht amtlich bekanntgemacht, solange die Rechtsaufsichtsbehörde die Satzung nicht beanstandet (Art. 65 Abs. 3 Satz 2 GO).

Die rechtsaufsichtliche Würdigung der Haushaltssatzung ging mit Schreiben vom 12.05.2020 am 20.05.2020 bei der Gemeinde Niedernberg ein. Im Schreiben wird – wie auch bereits seitens der Gemeindeverwaltung erfolgt – darauf hingewiesen, dass es aufgrund der Corona-Pandemie zu noch nicht abschätzbaren Veränderungen der Haushaltslage kommen kann. Weiterhin wird erwähnt, dass ggf. eine Nachtragshaushaltssatzung (Art. 68 GO) zu erlassen wäre.

Die amtliche Bekanntmachung erfolgte im Amtsblatt vom 29.05.2020. Die Haushaltssatzung inkl. Anlagen ist auf der Homepage der Gemeinde Niedernberg einsehbar.