Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0

Sachverhalt:

Im Kindergarten St. Cyriakus Niedernberg und in der Kindertagesstätte Sonnenschein, beide in Trägerschaft der Katholischen Kirchenstiftung St. Cyriakus Niedernberg, staffeln sich die Beiträge wie Folgt (exklusive Mittagessen):

bis 20 Stunden

110 €

ab 20 bis 25 Wochenstunden

120 €

ab 25 bis 30 Wochenstunden

130 €

ab 30 bis 35 Wochenstunden

140 €

ab 35 bis 40 Wochenstunden

150 €

ab 40 bis 45 Wochenstunden

160 €

ab 45 bis 47,5 Wochenstunden

170 €

 

In der Kinderkrippe KinderReich Niedernberg, in der Trägerschaft des Trägervereins Kinderreich Niedernberg e. V., staffeln sich die Beiträge wie Folgt (inkl. Mittagessen, Windeln, etc.):

 

07:30 bis 13:30 Uhr

07:30 bis 15:00 Uhr

07:30 bis 16:30 Uhr

3 Tage/Woche

118 €

143 €

168 €

4 Tage/Woche

157 €

192 €

225 €

5 Tage/Woche

196 €

240 €

280 €

 

Im Gegensatz zur Mittagsbetreuung sind die o. g. Einrichtungen BayKiBiG-gefördert. Auch diese Förderung lief unverändert weiter. Das Personal ist aufgrund der Unvereinbarkeit mit dem BayKiBiG nicht in Kurzarbeit gegangen, sondern hat diverse Tätigkeiten durchgeführt und Minusstunden akquiriert, die beim Wiedereinstieg in die Betreuung am Kind gewinnbringend eingebracht werden können.

 

 

Mitte März wurde seitens des Freistaates aufgrund der Corona-Pandemie für Schulen und alle Kinderbetreuungseinrichtungen ein Betretungsverbot ausgesprochen. Mit diesem Betretungsverbot kam die Fragestellung nach der Übernahme der Gebühren auf. Aufgrund der unklaren Situation erhoben die Niedernberger Kindertageseinrichtungen Mitte April nochmals die monatliche Grundgebühr.

 

Am 23.04.2020 erfolgte über den bayerischen Gemeindetag die Information, dass „der Freistaat (…) für die Monate April bis Juni 2020 in Krippen, Kindergärten, Horten und in der Tagespflege die Elterngebühren, sofern diese nicht von den jeweiligen Kita-Trägern erhoben werden [übernimmt]. Eine Rückerstattung bereits eingeforderter Gebühren für diese Monate ist möglich. Die Erstattung des Freistaats erfolgt in pauschalierter Form:

-       Krippe (bis 3 Jahre): 300 Euro pro Kind und Monat; das direkt an die Eltern gezahlte staatliche Krippengeld in Höhe von 100 Euro im Monat entfällt.

-       Kindergarten (3 bis 6 Jahre): 50 Euro; der staatliche Beitragszuschuss in Höhe von 100 Euro monatlich wird an die Träger weitergezahlt.

(…)

Sollten die tatsächlich erhobenen Gebühren in der Einrichtung höher sein, müsste dieser Betrag vom Träger übernommen werden. Liegen die Gebühren unter diesen Pauschalen, verbleibt dieser Betrag bei den Trägern.

Die Auszahlung erfolgt über das KiBiG.web. Eine hierfür notwendige Programmierung wird einige Zeit dauern, so dass es erst zu einem späteren Zeitpunkt zu einer Auszahlung kommen wird.

Bitte beachten Sie: Diese Regelung greit erst dann, wenn die entsprechende Förderrichtlinie in Kraft tritt. Über den genauen Zeitpunkt werden Sie unverzüglich informiert.“

 

Am 09.06.2020 kam der Newsletter des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales, welche die genauen Regelungen enthält. Die Richtlinie zur Gewährung eines Ersatzes von Elternbeiträgen in der Kindertagesbetreuung aufgrund der Betretungsverbote (Beitragsersatz) wurde am 03.06.2020 veröffentlicht (https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2020-316/).

Folgende relevante Eckpunkte sind hierin beinhaltet:

-     Einrichtung/Tagespflege wird nach dem BayKiBiG gefördert.

-     Es wurden für tatsächlich nicht betreute Kinder keine Elternbeiträge in den jeweiligen Monaten (April, Mai, Juni) erhoben. Wenn Beiträge bereits erhoben wurden, so wurden oder werden diese bis zum 31. Oktober 2020 vollständig zurückerstattet. Mit dem Einverständnis der Eltern kann bis 31. Oktober 2020 auch eine Verrechnung erfolgen.

-     Betroffene Kinder wurden im jeweiligen Monat tatsächlich an keinem Tag betreut.

-     Wenn ein Träger sich entscheidet am Beitragsersatz teilzuhaben, muss dies für alle Kinder gelten, die im jeweiligen Monat nicht betreut wurden. Ein Träger kann sich nicht dafür entscheiden, nur für einzelne Kinder oder einzelne Altersgruppen den Beitragsersatz zu beantragen.

 

 

Folgende Zahlen sind in den Kindertageseinrichtungen vorhanden:

Kinderzahlen
(Köpfe in Betreuung)

Kindergarten
St. Cyriakus

Kindertagesstätte
Sonnenschein

Kinderkrippe
KinderReich

regulär

regulär

anw

regulär

anw

regulär

anw

April

81

9

100

1

45

4

Mai

83

34

99

44

44

13

Juni

87

74

101

78

46

31

 

 

Die Einnahmeausfälle der Elternbeiträge werden durch den pauschalierten Beitragsersatz in den Monaten April bis Juni gedeckt. Die Kalkulationen sind noch nicht in allen Trägern abgeschlossen. Aufgrund der Pauschalierung, die in Teilen höher ausfällt, als die eigentliche Gebühr beträgt, entsteht in einigen Einrichtungen bereits jetzt absehbar eine höhere Einnahme als geplant. Dadurch kann analog der Mittagsbetreuung in den Monaten April und Mai ohne Zutun der Gemeinde auf die Elternbeiträge der Kinder, die tatsächlich eine Betreuung (Notbetreuung aufgrund Systemrelevanz) in Anspruch genommen haben, verzichtet werden. Diese Gegenrechnung wurde mit den betroffenen Trägern entsprechend abgeklärt. Bei den Trägern (Kindertageseinrichtungsübergreifend), in denen diese Rechnung nicht aufgeht, könnte die Gemeinde Niedernberg den Einnahmeausfall im April und Mai zusätzlich zum Defizit übernehmen.

 

Für den Monat Juni sollten Eltern, die die Betreuung tatsächlich in Anspruch nehmen die entsprechenden Kosten tragen (ebenfalls analog Mittagsbetreuung).

 

Auch an dieser Stelle ist darauf hinzuweisen, dass die von den Eltern erhobenen Beiträge nicht kostendeckend sind. Auch in den Monaten, in denen faktisch keine Betreuung stattfand, liefen ein Großteil der Kosten unverändert oder nur teilweise minimiert weiter. In der wieder stattfindenden Betreuung ist durch den geringeren Betreuungsschlüssel ein höherer Personalaufwand von Nöten. Der BayKiBiG-Zuschuss läuft unverändert weiter.

 

 

Das Betretungsverbot für gebäudebezogene Kindertageseinrichtungen (wozu bis 19.06.2020 auch die Waldgruppe des Kindergartens St. Cyriakus gehörte) wurde bis einschließlich 30.06. verlängert. Ab dem 01.07.2020 können wieder alle Kinder regulär betreut werden.

 

 

Die Kindertageseinrichtungen prüfen derzeit, ob eine Verkürzung der Schließzeit in den Sommerferien auf zwei Wochen möglich ist, bzw. fragen den tatsächlichen Bedarf ab. Hier wird es unter Umständen unterschiedliche Lösungen je Kindertageseinrichtung geben.


Beschluss:

Der Gemeinderat stimmt dem im Sachverhalt dargestellten Vorschlag zu.