Sachverhalt:
Im Kindergarten St. Cyriakus Niedernberg und in der Kindertagesstätte Sonnenschein, beide in Trägerschaft der Katholischen Kirchenstiftung St. Cyriakus Niedernberg, staffeln sich die Beiträge wie Folgt (exklusive Mittagessen):
bis 20 Stunden |
110 € |
ab 20 bis 25 Wochenstunden |
120 € |
ab 25 bis 30 Wochenstunden |
130 € |
ab 30 bis 35 Wochenstunden |
140 € |
ab 35 bis 40 Wochenstunden |
150 € |
ab 40 bis 45 Wochenstunden |
160 € |
ab 45 bis 47,5 Wochenstunden |
170 € |
In der Kinderkrippe KinderReich Niedernberg, in der Trägerschaft des Trägervereins Kinderreich Niedernberg e. V., staffeln sich die Beiträge wie Folgt (inkl. Mittagessen, Windeln, etc.):
|
07:30 bis 13:30 Uhr |
07:30 bis 15:00 Uhr |
07:30 bis 16:30 Uhr |
3 Tage/Woche |
118 € |
143 € |
168 € |
4 Tage/Woche |
157 € |
192 € |
225 € |
5 Tage/Woche |
196 € |
240 € |
280 € |
Im Gegensatz zur Mittagsbetreuung sind die o. g. Einrichtungen BayKiBiG-gefördert. Auch diese Förderung lief unverändert weiter. Das Personal ist aufgrund der Unvereinbarkeit mit dem BayKiBiG nicht in Kurzarbeit gegangen, sondern hat diverse Tätigkeiten durchgeführt und Minusstunden akquiriert, die beim Wiedereinstieg in die Betreuung am Kind gewinnbringend eingebracht werden können.
Mitte März wurde seitens des Freistaates aufgrund der Corona-Pandemie
für Schulen und alle Kinderbetreuungseinrichtungen ein Betretungsverbot
ausgesprochen. Mit diesem Betretungsverbot kam die Fragestellung nach der
Übernahme der Gebühren auf. Aufgrund der unklaren Situation erhoben die
Niedernberger Kindertageseinrichtungen Mitte April nochmals die monatliche
Grundgebühr.
Am
23.04.2020 erfolgte über den bayerischen Gemeindetag die Information, dass „der
Freistaat (…) für die Monate April bis Juni 2020 in Krippen, Kindergärten,
Horten und in der Tagespflege die Elterngebühren, sofern diese nicht von den
jeweiligen Kita-Trägern erhoben werden [übernimmt]. Eine Rückerstattung bereits
eingeforderter Gebühren für diese Monate ist möglich. Die Erstattung des
Freistaats erfolgt in pauschalierter Form:
- Krippe (bis 3 Jahre): 300 Euro pro Kind und Monat; das
direkt an die Eltern gezahlte staatliche Krippengeld in Höhe von 100 Euro im
Monat entfällt.
- Kindergarten (3 bis 6 Jahre): 50 Euro; der staatliche
Beitragszuschuss in Höhe von 100 Euro monatlich wird an die Träger
weitergezahlt.
(…)
Sollten
die tatsächlich erhobenen Gebühren in der Einrichtung höher sein, müsste dieser
Betrag vom Träger übernommen werden. Liegen die Gebühren unter diesen
Pauschalen, verbleibt dieser Betrag bei den Trägern.
Die
Auszahlung erfolgt über das KiBiG.web. Eine hierfür notwendige Programmierung
wird einige Zeit dauern, so dass es erst zu einem späteren Zeitpunkt zu einer
Auszahlung kommen wird.
Bitte
beachten Sie: Diese Regelung greit erst dann, wenn die entsprechende
Förderrichtlinie in Kraft tritt. Über den genauen Zeitpunkt werden Sie
unverzüglich informiert.“
Am 09.06.2020 kam der
Newsletter des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales,
welche die genauen Regelungen enthält. Die Richtlinie zur Gewährung eines
Ersatzes von Elternbeiträgen in der Kindertagesbetreuung aufgrund der
Betretungsverbote (Beitragsersatz) wurde am 03.06.2020 veröffentlicht (https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2020-316/).
Folgende
relevante Eckpunkte sind hierin beinhaltet:
- Einrichtung/Tagespflege wird nach dem BayKiBiG
gefördert.
- Es wurden für tatsächlich nicht betreute Kinder keine
Elternbeiträge in den jeweiligen Monaten (April, Mai, Juni) erhoben. Wenn
Beiträge bereits erhoben wurden, so wurden oder werden diese bis zum 31.
Oktober 2020 vollständig zurückerstattet. Mit dem Einverständnis der Eltern
kann bis 31. Oktober 2020 auch eine Verrechnung erfolgen.
- Betroffene Kinder wurden im jeweiligen Monat
tatsächlich an keinem Tag betreut.
- Wenn ein Träger sich entscheidet am Beitragsersatz
teilzuhaben, muss dies für alle Kinder gelten, die im jeweiligen Monat nicht
betreut wurden. Ein Träger kann sich nicht dafür entscheiden, nur für einzelne
Kinder oder einzelne Altersgruppen den Beitragsersatz zu beantragen.
Folgende
Zahlen sind in den Kindertageseinrichtungen vorhanden:
Kinderzahlen |
Kindergarten |
Kindertagesstätte |
Kinderkrippe |
|||
regulär |
regulär |
anw |
regulär |
anw |
regulär |
anw |
April |
81 |
9 |
100 |
1 |
45 |
4 |
Mai |
83 |
34 |
99 |
44 |
44 |
13 |
Juni |
87 |
74 |
101 |
78 |
46 |
31 |
Die Einnahmeausfälle der Elternbeiträge werden durch
den pauschalierten Beitragsersatz in den Monaten April bis Juni gedeckt. Die
Kalkulationen sind noch nicht in allen Trägern abgeschlossen. Aufgrund der
Pauschalierung, die in Teilen höher ausfällt, als die eigentliche Gebühr
beträgt, entsteht in einigen Einrichtungen bereits jetzt absehbar eine höhere
Einnahme als geplant. Dadurch kann analog der Mittagsbetreuung in den Monaten
April und Mai ohne Zutun der Gemeinde auf die Elternbeiträge der Kinder, die
tatsächlich eine Betreuung (Notbetreuung aufgrund Systemrelevanz) in Anspruch
genommen haben, verzichtet werden. Diese Gegenrechnung wurde mit den betroffenen
Trägern entsprechend abgeklärt. Bei den Trägern
(Kindertageseinrichtungsübergreifend), in denen diese Rechnung nicht aufgeht,
könnte die Gemeinde Niedernberg den Einnahmeausfall im April und Mai zusätzlich
zum Defizit übernehmen.
Für den Monat Juni sollten Eltern, die die Betreuung
tatsächlich in Anspruch nehmen die entsprechenden Kosten tragen (ebenfalls
analog Mittagsbetreuung).
Auch an dieser Stelle ist darauf hinzuweisen, dass die
von den Eltern erhobenen Beiträge nicht kostendeckend sind. Auch in den
Monaten, in denen faktisch keine Betreuung stattfand, liefen ein Großteil der
Kosten unverändert oder nur teilweise minimiert weiter. In der wieder
stattfindenden Betreuung ist durch den geringeren Betreuungsschlüssel ein
höherer Personalaufwand von Nöten. Der BayKiBiG-Zuschuss läuft unverändert
weiter.
Das
Betretungsverbot für gebäudebezogene Kindertageseinrichtungen (wozu bis 19.06.2020
auch die Waldgruppe des Kindergartens
St. Cyriakus gehörte) wurde bis einschließlich 30.06. verlängert. Ab dem
01.07.2020 können wieder alle Kinder regulär betreut werden.
Die Kindertageseinrichtungen prüfen
derzeit, ob eine Verkürzung der Schließzeit in den Sommerferien auf zwei Wochen
möglich ist, bzw. fragen den tatsächlichen Bedarf ab. Hier wird es unter
Umständen unterschiedliche Lösungen je Kindertageseinrichtung geben.
Beschluss:
Der Gemeinderat stimmt dem im Sachverhalt dargestellten Vorschlag zu.