Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0

Sachverhalt:

Der Musikcorps Niedernberg stellte mit Schreiben vom 11.03.2020 einen Antrag auf Bezuschussung der Anschaffung neuer Stühle für das Musicum.

 

Die Anschaffungskosten belaufen sich auf 21.396,00 Euro.

 

In § 2 der Satzung zur Förderung der Vereins- und Jugendarbeit in der Gemeinde Niedernberg ist ein Baukostenzuschuss vorgesehen. Es handelt sich hierbei um eine Einzelfallentscheidung. Für die Gewährung von Zuschüssen ist gemäß § 8 Abs. 3 Nr. 1 Buchstabe a 3. Spiegelstrich der Geschäftsordnung der Haupt- und Finanzausschuss zuständig.

 

Die Verwaltung schlägt vor, für die o. g. Beschaffung einen zweckgebundenen Zuschuss in Höhe von 25 % der Anschaffungskosten, max. 5.350 Euro zu gewähren.


Beschluss:

Die Gemeinde Niedernberg gewährt dem Musikcorps Niedernberg für die Anschaffung von 200 Stühlen einen freiwilligen zweckgebundenen Zuschuss in Höhe von 25 % der tatsächlichen Anschaffungskosten, max. 5.350,00 Euro.


Abstimmungsvermerke:

Josef Scheuring nahm wegen persönlicher Beteiligung (Art. 49 GO, Vorsitzender des Musikcorps) an der Beratung und Abstimmung nicht teil.