Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0

Sachverhalt:

Die Spielvereinigung 1924 Niedernberg e. V. stellte mit Mail vom 05.05.2020 einen Antrag auf Bezuschussung der Erneuerung des Zauns auf dem Gelände der Spielvereinigung. Durch den Sturm im Februar ist dieser zu Schaden gekommen. Die Versicherung zahlt nur eine teilweise Erneuerung. Die Spielvereinigung möchte jedoch den kompletten Zaun austauschen.

 

Die Kosten der Demontage des alten Zauns sowie die Errichtung des neuen Zauns belaufen sich auf 20.631,98 Euro.

Die Demontage des Zauns, Beseitigung Betonfundamente sowie der Aushub beziffern sich auf 6.140 Euro (netto; 7.306,60 Euro brutto). Die Spielvereinigung schlägt vor, diese Arbeiten in Zusammenarbeit mit dem Bauhof in Eigenleistung zu erledigen. Der Bauhof würde mit den entsprechenden Maschinen unterstützen.

 

In § 2 der Satzung zur Förderung der Vereins- und Jugendarbeit in der Gemeinde Niedernberg ist ein Baukostenzuschuss vorgesehen. Es handelt sich hierbei um eine Einzelfallentscheidung. Für die Gewährung von Zuschüssen ist gemäß § 8 Abs. 3 Nr. 1 Buchstabe a 3. Spiegelstrich der Geschäftsordnung der Haupt- und Finanzausschuss zuständig.

 

Die Verwaltung schlägt vor, für die o. g. Maßnahme einen zweckgebundenen Zuschuss in Höhe von 25 % der Anschaffungs- und Montagekosten (13.325,38 Euro), max. 3.332 Euro zu gewähren.


Beschluss:

Die Gemeinde Niedernberg gewährt der Spielvereinigung 1924 Niedernberg e. V. für die Neuerrichtung des Zauns auf dem Gelände der Spielvereinigung einen freiwilligen zweckgebundenen Zuschuss in Höhe von 25 % der tatsächlichen Anschaffungskosten, max. 3.332 Euro. Weiterhin unterstützt der Bauhof bei den aufgeführten Arbeiten.