Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0

Sachverhalt:

Die Grundstückseigentümer der Fl.Nrn. 6178 bis 6182, Ringstraße 16 bis 24, haben am 10.02.2020 einen Antrag auf Bebauungsplanänderung gestellt. Auf den Grundstücken soll eine zusätzliche Bebauung ermöglicht werden.

 

 

Auf einigen Flurnummern wird es ein zusätzliches eigenständiges Gebäude nicht umsetzbar sein. Jedoch kann ein Anbau/Erweiterung des bestehenden Wohnhaueses ermöglicht werden.

 

Eine Nachverdichtung der bebauten Ortslage, zur Schaffung von neuem Wohnraum, wird im Rahmen der städtebaulichen Entwicklung der Gemeinde unterstützt.

Die Eigentümer haben sich bereit erklärt die Kosten des Verfahrens zu tragen. Die Kosten des Verfahrens werden zu gleichen Teilen zwischen den Grundstückseigentümern aufgeteilt.

 

Dem Gemeinderat wird die Entscheidung über den Aufstellungsbeschluss für die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens für die Änderung des Bebauungsplanes Nordwestlicher Ortsrand Nr. 05.34 für die Fl.Nrn. 6178 bis 6182, Ringstraße 16 bis 24, vorgelegt. Der Gemeinderat ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 2 Nr. 8 der Geschäftsordnung für den Aufstellungsbeschluss zuständig.

 

Das Bebauungsplanverfahren soll im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB stattfinden.


Beschluss:

Die Gemeinde Niedernberg ändert den Bebauungsplan „Nordwestlicher Ortsrand“ unter der Nr. 05.34 für die Fl.Nrn. 6178 bis 6182, Ringstraße 16 bis 24, dahingehend, dass auf dem Grundstück eine zusätzliche Bebauung möglich wird. Das Verfahren soll im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB (Bebauungspläne der Innenentwicklung) ohne Durchführung einer Umweltprüfung durchgeführt werden. Mit den Grundstückseigentümern wird ein städtebaulicher Vertrag mit dem Ziel abgeschlossen, dass diese die Kosten des bauleitplanerischen Verfahrens übernehmen.