Beschluss: Zur Kenntnis genommen

Mitteilung:

Das Onlinezugangsgesetz hat zum Ziel, dass Verwaltungsleistungen bis 2022 auch elektronisch angeboten werden sollen.

 

Die Gemeinde Niedernberg hat bereits bei den Wahlen der vergangenen Jahre die Möglichkeit der Onlinebeantragung von Briefwahlunterlagen angeboten. Dies funktionierte bis auf einige systemtechnische Schwierigkeiten seitens des Anbieters (z. B. Überlastung des Servers) sehr gut und wird auch immer intensiver angenommen. Bei den Kommunalwahlen wurden bereits 40 % der Anträge online gestellt.

 

Für die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes wurden Fördermittel zur Verfügung gestellt. Die Gemeindeverwaltung hat zunächst u. a. folgende Onlinefunktionen beantragt.

-     Einwohnermeldeamt, z. B. Abgabe der Wohnungsgeberbestätigung, Einrichten von Übermittlungssperren, Anforderung einer Meldebescheinigung

-     Standesamt, z. B. Urkundenanforderung

-     Finanzwesen, z. B. Wasserzählerstände online übermitteln

Die dort beantragten Leistungen können dann mittels Bankeinzug auch direkt online gezahlt werden.

 

Aufgrund des Bestrebens der Gemeindeverwaltung die Wasserzählerablesung bereits online abwickeln zu können, wurde ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn im März gewährt. Dieser wurde kurzfristig umgesetzt. Knapp 47 % der Zählerstände wurden mittels Onlineübermittlung gemeldet.

 

Mitte Juni kam nun der Zuwendungsbescheid. Die Ausgaben in Höhe von 6.109,54 Euro werden zu 90 % gefördert.

 

Weitere Dienste wurden bislang noch nicht in Angriff genommen und beantragt, da eine Schnittstelle ins entsprechende Fachverfahren für die Umsetzung absolut notwendig ist. Dies ist noch nicht bei allen Angeboten gegeben. Andere Anbieter als die der existierenden Fachverfahren wurden nicht angefragt, da hier wieder eine Schnittstellenproblematik bestünde.

Es können mehrere Förderanträge gestellt werden, die Anträge müssen jeweils mind. 5.000 Euro umfassen, der maximale Gesamtförderbetrag beträgt 20.000 Euro.

 

Die Gemeindeverwaltung plant das neue Bürgerserviceportal über das Amtsblatt zu bewerben. Sollte dieses gut angenommen werden, wird evtl. eine weitere Schnittstelle von Nöten, die die Zahlungsdaten direkt ins Kassensystem einspielt. Darauf wurde bisweilen verzichtet, da sich die Schnittstelle nur bei intensiver Nutzung lohnt.

 

Das Bürgerserviceportal ist in Kürze über die Homepage der Gemeinde Niedernberg, oder auf direktem Weg unter https://www.buergerserviceportal.de/bayern/niedernberg erreichbar.