Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0

Sachverhalt:

Im Baugebiet „Unterfeld“ wurden bei der B-Plan-Aufstellung im Jahr 1985 zahlreiche Pflanzecken eingeplant. Diese sind teilweise ungünstig geschnitten, oft liegen diese zwischen Privatgrundstück und öffentlicher Straße und führen damit zu Diskussionen und Zuständigkeitsfragen. Darüber hinaus bedeuten diese einen hohen Pflegeaufwand für den Bauhof.

 

Dies führte dazu, dass einige Anwohner immer wieder Interesse bekunden, die Fläche zu erwerben oder auch, da diese an den direkt angrenzenden Privatgarten grenzen, gestalterisch zu integrieren.

 

Im Jahre 2010 wurde im Zuge eines Hausneubaus in der Rhönstraße beantragt, eine angrenzende öffentliche Grünfläche zu erwerben und diese im Privatgarten zu integrieren. Mit Beschluss vom 14.09.2010 wurde dem Antrag zugestimmt. Vertraglich wurde dies bisweilen nicht vollzogen, da die Grundstücke vermessungstechnisch der Straße zugeordnet sind, was einen hohen Vermessungs- und Kostenaufwand bedeutet. Auch wurde ein Grundstück in der Spessartstraße nach einem Eigentümerwechsel neu angelegt. Der Eigentümer hat dies nach Absprache mit eingefriedet und begrünt.

 

2016 sollte die Thematik grundsätzlich geklärt werden, da weitere Anfragen vorlagen. In der Sitzung vom 06.07.2016 wurde allerdings vom Bau- und Umweltausschuss beschlossen, dass die Pflanzdreiecke nicht verkauft werden. Das Thema konnte nicht grundsätzlich geklärt werden.

 

Mittlerweile liegt wieder eine Anfrage eines Anwohners aus der Spessartstraße vor, er würde gerne das Pflanzdreieck vor seinem Haus neu und bunt anlegen und auch die Gies- und Pflegearbeiten übernehmen. Ihm gefällt die Bepflanzung mit den Bodendecker nicht.

 

Weiter führt der Antragsteller aus, dass die Flächen zur Nutzung überlassen oder auch zum Kauf angeboten werden sollen. Bei einer Nutzungsüberlassung könnte vereinbart werden, dass keine Versiegelung stattfinden dürfe. Beim Kauf könnte über den Preis gesteuert werden, wie die Nutzung bei einem etwaigen späteren Kauf erfolgen darf.

 

Im Baugebiet „Unterfeld“ gibt es neben den Pflanzdreiecken viele kleine Bäume die am Fahrbahnrand stehen. Weiterhin gibt es zwei große gemeindliche Grundstücke im Sachsenring und im Böhmerwaldring/Alpenstraße, die für die Bewohner vom Unterfeld und Besucher, als Erholungsraum dienen sollen und vom Bauhof gemäht und sauber gehalten werden.

 

Unter dem Aspekt, dass die „Grünzwickel“, nach dem Beschluss aus dem Jahre 2016 nicht verkauft werden sollen, bietet sich ggf. die Möglichkeit, interessierten Anwohnern die Flächen zur Bewirtschaftung und im Rahmen einer Patenschaft kostenfrei zur Nutzung zu überlassen. Die Begrünungsmaßnahmen wären vorher abzusprechen. Zudem wäre eine Klarstellung in der gemeindlichen Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter sinnvoll, um die Zuständigkeitsfragen an der öffentlichen Straße klarer zu definieren.


Beschluss:

Der Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Niederberg beschließt, dass die Pflanzdreiecke im Rahmen einer „Patenschaft“ von Anwohnern zur Pflege übernommen werden können.