Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0

Sachverhalt:

Der Eigentümer des Anwesens Hauptstr. 37 will das Torhaus erneuern. Das Anwesen liegt im Bereich der Gestaltungssatzung der Gemeinde Niedernberg.

 

Nach einem Kostenvoranschlag betragen die Gesamtkosten ca. 14.000,00 €. Darin sind die Kosten für das Hoftor und Beplankung, sowie die Ausbesserung des Daches mit 13.566,00 € enthalten. Weiterhin wird die Eigenleistung mit 400,00 € (40 Std. à 10,00 €) mit eingerechnet. Dies ergibt einen Zuschussbetrag von ca. 14.000,00 € Gesamtausgaben.

 

Eine entsprechende Stellungnahme vom Städteplaner liegt vor und die Arbeiten sind abgestimmt. Nach den Richtlinien der Gestaltungssatzung wird ein Zuschuss von 15 %, das sind 2.100,00 €, gewährt.

 

Eine Abrechnung und Auszahlung erfolgten nach Ausführung der Vorlage der entsprechenden Rechnungen und Belege.


Beschluss:

Der Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Niedernberg beschließt, die Torhauserneuerung in der Hauptstr. 37, mit einem Betrag von 15 % nach der Gestaltungssatzung, 2.100,00 € zu bezuschussen.