Beschluss: Zur Kenntnis genommen

Sachverhalt:

Am 10.02.2021 ging folgender Antrag bei der Gemeindeverwaltung ein:

 

Antrag der CSU-Fraktion zur weiteren Nutzung des Niedernberger Seegebietes

 

Der Gemeinderat hat sich zum Ziel gesetzt, das Niedernberger Seegebiet für die Mitglieder der Gemeinde wieder attraktiver zu machen und es besser gegen eine letztlich umweltschädigende Nutzung durch zu viele, vor allem auswärtige, Badegäste zu schützen.

Andererseits soll im Bereich der ehemaligen BBQ-Bar wieder eine gastronomische Nutzung ermöglicht werden, die eine angenehme Nutzung in einer möglichst natürlichen Umgebung erlaubt und auch für mehrere Jahre wirtschaftlich überleben kann.

 

Um dies zu ermöglichen, beauftragt die Gemeinde Niedernberg einen - noch zu bestimmenden - Fachanwalt, zu prüfen, ob es die Möglichkeit gibt, den Badeseebereich mit einer, ggf. kostenpflichtigen, Eingangskontrolle und Besucherbegrenzung zu belegen, ohne diesen als „kommerziellen Badesee“ betreiben zu müssen.

 

Die folgenden Überlegungen dienen zur Erklärung der Notwendigkeit des Antrags, sind aber nicht Teil der Beschlussvorlage.

-        am Silbersee sollten die Bereiche des Hundebadeplatzes und des Segel- und Surfclub Niedernberg e.V. unverändert erhalten bleiben, allerdings sollte der weitere Uferbereich möglichst mit natürlichen Mittel zum (Sonnen)Baden unbrauchbar gemacht werden.

-        Ebenso unverändert sollte die Nutzung des „Anglersee“ möglich bleiben, allerdings ebenfalls mit einer möglichst natürlichen Einrichtung, die Nutzung durch Badegäste verhindert.

-        Der „Beach- und Hotelsee“ sollte so verändert werden, dass der sommerliche Andrang von Badegästen verringert wird, aber dennoch den Niedernberger Bürgern die Nutzung dieses Naherholungsgebietes uneingeschränkt ermöglicht.
Hierzu kann z.B. eine Zugangskontrolle mittels einer App auf Smartphones erfolgen und für ältere Besucher mittels eines – an das System der App gekoppelten – Kartenautomaten. So kann bei einer bestimmten Besucherzahl über die App die Nachricht versendet werden, dass der See wegen Überfüllung für Badegäste nicht mehr geöffnet ist. Am Kartenautomat kann man das Gleiche erkennen und der Einlass wird verwehrt.
Da dies mit Kosten verbunden ist, sollte zur Refinanzierung eine „Benutzungsgebühr“ erhoben werden können, was allerdings die Gefahr birgt, ein „Schwimmbad“ zu betreiben, was nicht unser primäres Ziel ist. Hier muss zunächst eine rechtliche Prüfung der Möglichkeiten stattfinden.

-        Für die Vereinsmitglieder, Restaurantgäste, Hotelgäste und Freizeitsportler und alle anderen Gäste, die das Seegebiet nicht zum Baden nutzen möchten, müssen entsprechende Lösungen gefunden werden.

-        Ziel muss es sein, die Niederberger Bürger in der Nutzung des Sees nicht einzuschränken, dies aber für Nicht-Niedernberger zu erschweren.

-        Im Optimalfall sollten die Änderungen so schnell durchgeführt werden, dass der zu erwartende Ansturm nach Corona bereits abgefangen werden kann und für die nächsten Jahre, in denen es wahrscheinlich durch die finanzielle Situation vieler Bürger zu vermehrter Nutzung heimischer Freizeitmöglichkeiten kommt, so festgeschrieben sein, dass unser Seegebiet nicht unter einer zu starken Nutzung gefährdet wird.

 

Gezeichnet:

 

Udo Bieber

Volker Goebel

Niko Grundhöfer

Julia Linke

Thomas Linke

Janet Niebauer

Eugen Seitz“

 

 

Die Rechtslage bzgl. der Einzäunung inkl. Erhebung eines Eintrittsgeldes ist durch Gerichtsurteile klar, so dass die Gemeindeverwaltung keine neuen Erkenntnisse in einer Beauftragung eines Fachanwalts sieht, da dieser ebenfalls nur auf diese Grundlagen zugreifen kann.

 

Die weiteren vorgebrachten Punkte sind teilweise auch im Workshop angesprochen und werden im entsprechenden Tagesordnungspunkt behandelt.


Beschluss:

Die Gemeinde Niedernberg beauftragt keinen Fachanwalt mit der Prüfung, ob es die Möglichkeit gibt, den Badeseebereich mit einer, ggf. kostenpflichtigen, Eingangskontrolle und Besucherbegrenzung zu belegen, ohne diesen als „kommerziellen Badesee“ betreiben zu müssen.