Sachverhalt:
Am 10.02.2021 ging folgender Antrag bei der
Gemeindeverwaltung ein:
„Antrag der
CSU-Fraktion zur weiteren Nutzung des Niedernberger Seegebietes
Der Gemeinderat hat sich zum Ziel gesetzt, das Niedernberger Seegebiet
für die Mitglieder der Gemeinde wieder attraktiver zu machen und es besser
gegen eine letztlich umweltschädigende Nutzung durch zu viele, vor allem
auswärtige, Badegäste zu schützen.
Andererseits soll im Bereich der ehemaligen BBQ-Bar wieder eine
gastronomische Nutzung ermöglicht werden, die eine angenehme Nutzung in einer
möglichst natürlichen Umgebung erlaubt und auch für mehrere Jahre
wirtschaftlich überleben kann.
Um dies zu ermöglichen, beauftragt die Gemeinde Niedernberg einen - noch
zu bestimmenden - Fachanwalt, zu prüfen, ob es die Möglichkeit gibt, den
Badeseebereich mit einer, ggf. kostenpflichtigen, Eingangskontrolle und
Besucherbegrenzung zu belegen, ohne diesen als „kommerziellen Badesee“
betreiben zu müssen.
Die folgenden Überlegungen dienen zur Erklärung der Notwendigkeit des
Antrags, sind aber nicht Teil der Beschlussvorlage.
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am Silbersee sollten die Bereiche des
Hundebadeplatzes und des Segel- und Surfclub Niedernberg e.V. unverändert
erhalten bleiben, allerdings sollte der weitere Uferbereich möglichst mit
natürlichen Mittel zum (Sonnen)Baden unbrauchbar gemacht werden.
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Ebenso unverändert sollte die Nutzung des
„Anglersee“ möglich bleiben, allerdings ebenfalls mit einer möglichst
natürlichen Einrichtung, die Nutzung durch Badegäste verhindert.
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Der „Beach- und Hotelsee“ sollte so verändert
werden, dass der sommerliche Andrang von Badegästen verringert wird, aber
dennoch den Niedernberger Bürgern die Nutzung
dieses Naherholungsgebietes uneingeschränkt ermöglicht.
Hierzu kann z.B. eine Zugangskontrolle mittels einer App auf Smartphones
erfolgen und für ältere Besucher mittels eines – an das System der App
gekoppelten – Kartenautomaten. So kann bei einer bestimmten Besucherzahl über
die App die Nachricht versendet werden, dass der See wegen Überfüllung für
Badegäste nicht mehr geöffnet ist. Am Kartenautomat kann man das Gleiche
erkennen und der Einlass wird verwehrt.
Da dies mit Kosten verbunden ist, sollte zur Refinanzierung eine
„Benutzungsgebühr“ erhoben werden können, was allerdings die Gefahr birgt, ein
„Schwimmbad“ zu betreiben, was nicht unser primäres Ziel ist. Hier muss
zunächst eine rechtliche Prüfung der Möglichkeiten stattfinden.
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Für die Vereinsmitglieder, Restaurantgäste,
Hotelgäste und Freizeitsportler und alle anderen Gäste, die das Seegebiet nicht
zum Baden nutzen möchten, müssen entsprechende Lösungen gefunden werden.
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Ziel muss es sein, die Niederberger Bürger in der
Nutzung des Sees nicht einzuschränken, dies aber für Nicht-Niedernberger zu
erschweren.
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Im Optimalfall sollten die Änderungen so schnell
durchgeführt werden, dass der zu erwartende Ansturm nach Corona bereits
abgefangen werden kann und für die nächsten Jahre, in denen es wahrscheinlich
durch die finanzielle Situation vieler Bürger zu vermehrter Nutzung heimischer
Freizeitmöglichkeiten kommt, so festgeschrieben sein, dass unser Seegebiet
nicht unter einer zu starken Nutzung gefährdet wird.
Gezeichnet:
Udo Bieber
Volker Goebel
Niko Grundhöfer
Julia Linke
Thomas Linke
Janet Niebauer
Eugen Seitz“
Die Rechtslage bzgl. der Einzäunung inkl. Erhebung eines Eintrittsgeldes
ist durch Gerichtsurteile klar, so dass die Gemeindeverwaltung keine neuen
Erkenntnisse in einer Beauftragung eines Fachanwalts sieht, da dieser ebenfalls
nur auf diese Grundlagen zugreifen kann.
Die weiteren vorgebrachten Punkte sind teilweise auch im Workshop
angesprochen und werden im entsprechenden Tagesordnungspunkt behandelt.
Beschluss:
Die Gemeinde Niedernberg beauftragt keinen Fachanwalt mit der Prüfung, ob es die Möglichkeit gibt, den Badeseebereich mit einer, ggf. kostenpflichtigen, Eingangskontrolle und Besucherbegrenzung zu belegen, ohne diesen als „kommerziellen Badesee“ betreiben zu müssen.