Sitzung: 13.04.2021 Gemeinderat
Beschluss: Abstimmungsergebnis:
Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0
Vorlage: 009/2021
Sachverhalt:
Mit Mail vom 28.01.2021 beantragt die
Fraktion der Freien Wähler, „dass entsprechend des in der Gemeinderatssitzung
vom 23.06.2020 getroffenen Beschlusses verfahren wird und die Gemeinde die
Kosten der Eltern übernimmt, die ihr Kind an mehr als 5 Tagen im Monat in der
Betreuung hatten, aber nicht die volle gebuchte Zeit in Anspruch genommen
haben. Wir denken gerade in dieser schwierigen Zeit sollten wir den Eltern,
soweit uns das als Gemeinde möglich ist, entgegenkommen.“
Im vergangenen Jahr wurden im Rahmen des
pauschalierten Beitragsersatzes in den Monaten April bis Juni vom Freistaat
eine Pauschale ausgezahlt. Aufgrund der Pauschalierung, die in Teilen höher
ausgefallen ist, als die eigentliche Gebühr beträgt, entstand in einigen
Einrichtungen eine höhere Einnahme als geplant. Die Betreuung konnten damals
nur Eltern in Anspruch nehmen, die einen Anspruch auf Notbetreuung hatten, da
sie in einem systemrelevanten Beruf tätig waren.
In den Monaten Januar bis März 2021 musste kein
Anspruch auf Notbetreuung nachgewiesen werden. Wie in der vorhergehenden
Vorlage dargestellt haben etliche Eltern die Betreuung tatsächlich in Anspruch
genommen.
Einige Eltern haben die Betreuung wie vorher gebucht
genutzt, andere Eltern haben ihre Kinder jedoch an weniger Tagen geschickt oder
die Betreuungszeit reduziert.
Im Folgenden eine Übersicht, welche Differenzen für
Kinder entstünden, wenn anstelle der gebuchten die tatsächlichen Zeiten
abgerechnet würden. Hierbei sind auch die auswärtigen Kinder berücksichtigt.
|
Januar 2021 |
Februar 2021 |
März 2021 |
Gesamt |
|
Kindergarten St. Cyriakus |
|||||
|
Überschuss aus Erstattung Freistaat |
399,00 € |
504,00 € |
18,00 € |
|
Fehlbetrag bei Abrechnung nach tatsächlicher Inanspruchnahme |
1.002,00 € |
512,00 € |
1.105,50 € |
||
von Gemeinde zu tragen |
603,00 € |
8,00 € |
1.087,50 € |
1.698,50 € |
|
Kindertagesstätte Sonnenschein |
|||||
|
Überschuss aus Erstattung Freistaat |
103,50 € |
284,50 € |
0,00 € |
|
Fehlbetrag bei Abrechnung nach tatsächlicher Inanspruchnahme |
742,50 € |
767,50 € |
359,00 € |
||
von Gemeinde zu tragen |
639,00 € |
483,00 € |
359,00 € |
1.481,00 € |
|
Kinderkrippe KinderReich |
|||||
|
Überschuss aus Erstattung Freistaat |
1.113,00 € |
1.017,00 € |
0,00 € |
|
Fehlbetrag bei Abrechnung nach tatsächlicher Inanspruchnahme |
1.171,50 € |
868,00 € |
230,00 € |
||
von Gemeinde zu tragen |
58,50 € |
-149,00 € |
230,00 € |
139,50 € |
|
Mittagsbetreuung |
|||||
|
Defizit aus Beitragserstattung |
1.028,25 € |
971,25 € |
492,75 € |
2.492,25 € |
Fehlbetrag bei Abrechnung nach tatsächlicher Inanspruchnahme |
127,50 € |
172,50 € |
782,50 € |
1.082,50 € |
|
von Gemeinde insgesamt zu tragen |
1.155,75 € |
1.143,75 € |
1.275,25 € |
In
der Mittagsbetreuung werden aufgrund des Wechselunterrichts max. 2 bis 3 Tage
(ohne Notbetreuung) betreut, weshalb bei Kindern ohne Notbetreuung von einer
2-Tage-Woche ausgegangen wurde.
Die Übernahme der Differenzen zwischen den gebuchten
und den tatsächlichen Zeiten beträgt, nach Berücksichtigung des Überschusses
aus der Freistaat-Erstattung, ca. 4.400 €.
Die Gemeindeverwaltung empfiehlt den
Kindertageseinrichtungen für alle Kinder, egal ob Niedernberger oder
Auswärtige, die Differenz zwischen den gebuchten und den tatsächlichen Betreuungszeiten
zu erstatten.
Das Essen wird wie in den Richtlinien vorgesehen den Eltern regulär verrechnet.
Sollte in den Folgemonaten eine gleiche Regelung kommen und keine relevante Änderung zu den oben dargestellten Eckpunkten erfolgen, schlägt die Gemeindeverwaltung vor analog zu verfahren.
Beschluss:
Die Gemeinde Niedernberg übernimmt die Differenzen zwischen den Beträgen für die gebuchten Zeiten und den Beträgen für die tatsächlich in Anspruch genommenen Zeiten für alle Kinder (unabhängig vom Wohnort).
Sollte der staatliche Beitragsersatz in den folgenden Monaten weitergeführt oder neu beschlossen werden, gilt dieser Beschluss fort.