Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0

Sachverhalt:

Mit Mail vom 28.01.2021 beantragt die Fraktion der Freien Wähler, „dass entsprechend des in der Gemeinderatssitzung vom 23.06.2020 getroffenen Beschlusses verfahren wird und die Gemeinde die Kosten der Eltern übernimmt, die ihr Kind an mehr als 5 Tagen im Monat in der Betreuung hatten, aber nicht die volle gebuchte Zeit in Anspruch genommen haben. Wir denken gerade in dieser schwierigen Zeit sollten wir den Eltern, soweit uns das als Gemeinde möglich ist, entgegenkommen.“

 

Im vergangenen Jahr wurden im Rahmen des pauschalierten Beitragsersatzes in den Monaten April bis Juni vom Freistaat eine Pauschale ausgezahlt. Aufgrund der Pauschalierung, die in Teilen höher ausgefallen ist, als die eigentliche Gebühr beträgt, entstand in einigen Einrichtungen eine höhere Einnahme als geplant. Die Betreuung konnten damals nur Eltern in Anspruch nehmen, die einen Anspruch auf Notbetreuung hatten, da sie in einem systemrelevanten Beruf tätig waren.

 

In den Monaten Januar bis März 2021 musste kein Anspruch auf Notbetreuung nachgewiesen werden. Wie in der vorhergehenden Vorlage dargestellt haben etliche Eltern die Betreuung tatsächlich in Anspruch genommen.

Einige Eltern haben die Betreuung wie vorher gebucht genutzt, andere Eltern haben ihre Kinder jedoch an weniger Tagen geschickt oder die Betreuungszeit reduziert.

 

Im Folgenden eine Übersicht, welche Differenzen für Kinder entstünden, wenn anstelle der gebuchten die tatsächlichen Zeiten abgerechnet würden. Hierbei sind auch die auswärtigen Kinder berücksichtigt.

 

Januar 2021

Februar 2021

März 2021

Gesamt

Kindergarten St. Cyriakus

 

Überschuss aus Erstattung Freistaat

399,00 €

504,00 €

18,00 €

 

Fehlbetrag bei Abrechnung nach tatsächlicher Inanspruchnahme

1.002,00 €

512,00 €

1.105,50 €

von Gemeinde zu tragen

603,00 €

8,00 €

1.087,50 €

1.698,50 €

Kindertagesstätte Sonnenschein

 

Überschuss aus Erstattung Freistaat

103,50 €

284,50 €

0,00 €

 

Fehlbetrag bei Abrechnung nach tatsächlicher Inanspruchnahme

742,50 €

767,50 €

359,00 €

von Gemeinde zu tragen

639,00 €

483,00 €

359,00 €

1.481,00 €

Kinderkrippe KinderReich

 

Überschuss aus Erstattung Freistaat

1.113,00 €

1.017,00 €

0,00 €

 

Fehlbetrag bei Abrechnung nach tatsächlicher Inanspruchnahme

1.171,50 €

868,00 €

230,00 €

von Gemeinde zu tragen

58,50 €

-149,00 €

230,00 €

139,50 €

Mittagsbetreuung

 

Defizit aus Beitragserstattung

1.028,25 €

971,25 €

492,75 €

2.492,25 €

Fehlbetrag bei Abrechnung nach tatsächlicher Inanspruchnahme

127,50 €

172,50 €

782,50 €

1.082,50 €

von Gemeinde insgesamt zu tragen

1.155,75 €

1.143,75 €

1.275,25 €

In der Mittagsbetreuung werden aufgrund des Wechselunterrichts max. 2 bis 3 Tage (ohne Notbetreuung) betreut, weshalb bei Kindern ohne Notbetreuung von einer 2-Tage-Woche ausgegangen wurde.

 

Die Übernahme der Differenzen zwischen den gebuchten und den tatsächlichen Zeiten beträgt, nach Berücksichtigung des Überschusses aus der Freistaat-Erstattung, ca. 4.400 €.

 

Die Gemeindeverwaltung empfiehlt den Kindertageseinrichtungen für alle Kinder, egal ob Niedernberger oder Auswärtige, die Differenz zwischen den gebuchten und den tatsächlichen Betreuungszeiten zu erstatten.

 

Das Essen wird wie in den Richtlinien vorgesehen den Eltern regulär verrechnet.

 

Sollte in den Folgemonaten eine gleiche Regelung kommen und keine relevante Änderung zu den oben dargestellten Eckpunkten erfolgen, schlägt die Gemeindeverwaltung vor analog zu verfahren.


Beschluss:

Die Gemeinde Niedernberg übernimmt die Differenzen zwischen den Beträgen für die gebuchten Zeiten und den Beträgen für die tatsächlich in Anspruch genommenen Zeiten für alle Kinder (unabhängig vom Wohnort).

Sollte der staatliche Beitragsersatz in den folgenden Monaten weitergeführt oder neu beschlossen werden, gilt dieser Beschluss fort.