Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 3

Sachverhalt:

Die Betreiber der Eventscheune des Marienhofs beantragen die dortigen Räumlichkeiten, die sog. Hochzeitsscheune, als offiziellen Trauraum zu widmen.

 

Aufgrund folgender Gesichtspunkte wird die Widmung seitens des Standesamts Niedernberg abgelehnt:

·         Dem Standesamt Niedernberg liegt keine Anfrage bzgl. einer Trauung in den Örtlichkeiten des Marienhofs vor, ein Bedarf – vor allem von Niedernbergern – wird nicht erkannt. Im Rathaus stehen der Sitzungssaal sowie das Besprechungszimmer als gewidmete Trauräume zur Verfügung.

·         Das Standesamt der Gemeinde Niedernberg ist ein kleines Standesamt, welches keine Kapazitäten für ein hohes Trauaufkommen hat. Die Bedürfnisse der Niedernberger Heiratswilligen sind abgedeckt.

·         Der Trauraum müsste voll in die Verwaltungshoheit des Standesamts Niedernberg übergehen. Dies hieße, dass der Trauraum jederzeit verfügbar sein müsste. Für den Betreiber der Scheune wäre eine langfristige Planung von Geburtstagsfeiern o. ä. nicht mehr möglich, da die dauerhafte Nutzung dadurch nicht sichergestellt wäre.

·         Bei der Widmung eines Trauraums dürfen keine wirtschaftlichen Interessen im Vordergrund stehen. Die Widmung muss im Bedarf des Standesamts liegen.

·         Die Trauung in den Räumlichkeiten muss für jedermann dauerhaft finanziell zugänglich sein.

Den Heiratswilligen steht weiterhin offen die Eheschließung in den Räumen des Rathauses vorzunehmen und anschließend auf dem Marienhof zu feiern.


Beschluss:

Der Gemeinderat schließt sich der Meinung des Standesamts Niedernberg an, die Hochzeitsscheune auf dem Marienhof nicht als Trauraum zu widmen.