Sachverhalt:

Im Zuge des Neubaus einer zweiten Trinkwasserleitung vom Horibrunnen der AVG nach Niedernberg wurde entlang des Stadtwegs von der Einmündung Nordring bis zur Gemarkungsgrenze Aschaffenburg der Fahrbahnrand des Stadtwegs aufgefräst. In dem Fräsbereich wurde bzw. wird die neue Wasserleitung über einen offenen Grabenbau verlegt.

 

Bei der Ausschreibung der Arbeiten zur Leitungsverlegung wurden Ausbesserungsarbeiten der vorhandenen Straße inkl. Rückschnitte und Angleichungen mit aufgenommen. Die Fa. Walter Feickert GmbH hat diese Arbeiten in einer Pauschale mit angeboten.

 

Bei der Ausführung zeigte sich, dass entgegen der Annahme, dass dort nur wenig Schwerverkehr stattfinden würde, ein reger LKW-Verkehr mit Sattelzügen in Richtung Schleuse stattfand.

 

Dadurch und auch durch den landwirtschaftlichen Verkehr und die Baustellenfahrzeuge wurde die Fahrbahndecke des Stadtwegs so stark beansprucht, dass sich die bereits vorhandenen Rissbilder deutlich aufweiteten und es zu Aufplatzungen der Fahrbahndecke kam.

 

Eine punktuelle Sanierung der Fahrbahndecke ist, auf Grund der großen Schadensbilder, nicht möglich. Zur Klärung, wie mit der Fahrbahndecke weiter zu verfahren sei, wurden zwischen Gemeindeverwaltung, Ing.-Büro Jung, Fa. Feickert und deren Nachunternehmer Fa. Stix verschiedene Sanierungsvorschläge erörtert. Als wirtschaftlichste Variante zeigte sich dabei die im Nachtragsangebot der Fa. Feickert angebotene Variante, die Oberfläche aufzufräsen und unter Zugabe von Zement zu verfestigen. Darauf kommt eine ca. 6 cm dicke Trainage-Schotterschicht und 10  cm Asphalt als Trag-Deckschicht.

 

Das Büro Jung hat wie folgt zu dem Nachtragsangebot Stellung genommen:

 

Stellungnahme zum Angebot der Fa. Feickert vom 16.04.2021

 

 

Sehr geehrter Herr Hartlaub,

sehr geehrte Damen und Herren,

 

mit diesem Schreiben erhalten Sie das Angebot der Fa. Feickert für zusätzliche Leistungen zur Wiederherstellung des Wirtschaftsweges mit Verbreiterung auf 3,00 m.

 

Mit Email vom 26.02.2021 hat die Fa. Feickert Bedenken hinsichtlich der Erhaltung der verbleibenden Fahrbahnbreite des Wirtschaftsweges angemeldet. Durch die tägliche Befahrung von ca. 3 – 4 Fremd-Sattelzügen (40 to) zur Schleuse und dem unausweichlichen Baustellenlängsverkehr verschlechterte sich der Erhaltungszustand des Weges zusehends. Besonders betroffen sind der Bereich von Stat. 2460 (Flutmulde) bis Stat. 1300 (Zufahrt Schleuse).

 

In der Baubesprechung vom 14. April erläuterte der Nachunternehmer von Fa. Feickert die zweckmäßigste und wirtschaftlichste Wiederherstellung des Wirtschaftsweges. Der Nachunternehmer Fa. Stix schlägt einen kombinierten Hocheinbau, bestehend aus 6 cm Frostschutzmaterial mit 10 cm bituminöser Tragdeckschicht vor. Die bestehende Restdecke ist vor dem Hocheinbau zu fräsen und mit einem Spezialbindemittel als schnell erhärtender hydraulischer Tragschichtbinder zu versehen. Diese Ausbauvariante schafft einen guten, homogenen Unterbau. Ein Abriss durch unterschiedliche Setzungsverhältnisse ist zu vernachlässigen, da der alte Asphalt durch das vermörtelte Auffräsen und einplanieren zusätzliche Stabilität bringt.

 

Die vorgesehene Ausführung, die Massenermittlung und die eingereichten Einheitspreise wurden von der Bauoberleitung geprüft.

Die im Bauvertrag mit der Fa. Feickert enthaltenen Massen wurden mit dem eingereichten Angebot saldiert. Die entsprechenden Positionen und Massen sind in der beiliegenden Massen- und Kostenberechnung aufgeführt.

 

Die Berechnung und Prüfung der Vergütung zu den zusätzlichen Leistungen ist nach § 2 VOB/B und § 242 BGB auf der Grundlage der Preisermittlung des Vertrages (Hauptvertrag) erfolgt. Dies bedeutet, dass die Höhe des neuen Preises anhand der Preise für vergleichbare Leistungen im Hauptangebot nachgewiesen wird.

 

Das Zusatzangebot der Fa. Feickert enthält alle Leistungen zur Wiederherstellung und Ertüchtigung des Wirtschaftsweges mit Verbreiterung auf 3,00 m Ausbaubreite von der Flutmulde bis zum Abzweig Radweg bei Stat. 373m.

 

Wir empfehlen, das Zusatzangebot zur Wiederherstellung und Ertüchtigung des Wirtschaftsweges anzunehmen und zu genehmigen.

 

Die Auftragssumme erhöht sich um 157.675,00 € brutto.

 

Die erwartete Gesamtvergütung beträgt somit:

 

                                                             Auftragssumme:         1.326.773,84 € brutto

                                              Erhöhung Zusatzangebot             157.675,00 € brutto

                                                                                                1.484.448,84 € brutto

 

Bei Rückfragen steht Ihnen Herr Bauer (Tel. 06027 / 4670-26) gerne zur Verfügung.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

INGENIEURBÜRO JUNG GmbH“

 

Bei dem Angebot der Fa. Feickert wurde berücksichtigt, dass der gesamte Wirtschaftsweg von Station 373 bis Station 2370 auf einer Breite von 3,00 m ausgebaut wird. Hier war die Straßenbreite bisher weitgehend nur 2,60 m.

 

Im Bereich der Spülbohrung an der Flutmulde, von Station 2370 bis 2460 wird die Fahrbahn nicht erneuert. Hier muss die Fa. Feickert auf eigene Kosten die abgefrästen Flächen wiederherstellen.

 

In den Bereichen von Station 83 bis 373 und 2460 bis 2975 erfolgt ein Rückschnitt der Asphaltkante und Anbau einer Asphaltdecke an den Bestand.

 

Alle Höhenangleichungen der Wegeanschlüsse an den Stadtweg sind in dem Kostenangebot enthalten.

 

Die Verwaltung schlägt vor, die Sanierung des Stadtwegs gemäß dem Angebot der Fa. Feickert umsetzen zu lassen und den Nachtrag als Pauschale zu vergeben.

 

Die Kosten teilen sich wie folgt:

 

Gemeindeanteil                       157.675,00 € brutto

Anteil Fa. Feickert                  156.154,75 € brutto


Beschluss:

Der Gemeinderat der Gemeinde Niedernberg beschließt, den Stadtweg nördlich der Flutmulde bis zum Anschluss an die Römerstraße (Höhe Gemarkungsgrenze) mit einer neuen Asphaltdecke ausbauen und in der gesamten Länge auf 3,00 m Breite ausbauen zu lassen. Die Kosten werden zwischen der Firma Walter Feickert GmbH und der Gemeinde gemäß der Aufstellung durch das Ing.-Büro Jung aufgeteilt.

Der Kostenanteil der Gemeinde liegt bei brutto 157.675 €.