Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0

Sachverhalt:

Gemäß Artikel 70 der Bayerischen Gemeindeordnung hat die Gemeinde ihrer Haushaltswirtschaft eine fünfjährige Finanzplanung zugrunde zu legen. Dabei ist das erste Planungsjahr das laufende Haushaltsjahr (hier: 2020).

 

Die mittelfristige Finanzplanung soll den Haushaltsausgleich langfristig sicherstellen, indem eventuelle Probleme rechtzeitig erkannt werden und so die entsprechenden Maßnahmen getroffen werden können.

 

Finanz- und Ergebnishaushalt beinhalten die Entwicklung in den kommenden Jahren und somit die mittelfristige Finanzplanung.

 

Im Ergebnishaushalt ist zum derzeitigen Stand in den Jahren 2020-2024 mit folgenden Jahresergebnissen zu rechnen:

 

2020

2021

2022

2023

2024

402.997 €

- 661.974 €

- 2.238.466 €

- 2.120.649 €

- 2.040.260 €

 

Im Finanzhaushalt ist zum derzeitigen Stand in den Jahren 2020-2024 mit folgenden Beständen an Finanzmitteln zum Ende des jeweiligen Haushaltsjahres zu rechnen:

 

2020

2021

2022

2023

2024

- 7.715.045 €

- 5.718.224 €

- 7.484.291 €

- 3.738.149 €

- 2.156.460 €

 

Der Finanz- und der Ergebnishaushalt 2021 sind angefügt.


Beschluss:

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Gemeinderat der mittelfristigen Finanzplanung in der vorgelegten Fassung für die Jahre 2021-2024 zuzustimmen.