Sitzung: 27.04.2021 Haupt- und Finanzausschuss
Beschluss: Abstimmungsergebnis:
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0
Vorlage: 043/2021/2
Sachverhalt:
Gemäß Artikel 70 der Bayerischen Gemeindeordnung hat die Gemeinde ihrer Haushaltswirtschaft eine fünfjährige Finanzplanung zugrunde zu legen. Dabei ist das erste Planungsjahr das laufende Haushaltsjahr (hier: 2020).
Die mittelfristige Finanzplanung soll den Haushaltsausgleich langfristig sicherstellen, indem eventuelle Probleme rechtzeitig erkannt werden und so die entsprechenden Maßnahmen getroffen werden können.
Finanz- und Ergebnishaushalt beinhalten die Entwicklung in den kommenden Jahren und somit die mittelfristige Finanzplanung.
Im Ergebnishaushalt ist zum derzeitigen Stand in den Jahren 2020-2024 mit folgenden Jahresergebnissen zu rechnen:
2020 |
2021 |
2022 |
2023 |
2024 |
402.997 € |
- 661.974 € |
- 2.238.466 € |
- 2.120.649 € |
- 2.040.260 € |
Im Finanzhaushalt ist zum derzeitigen Stand in den Jahren 2020-2024 mit folgenden Beständen an Finanzmitteln zum Ende des jeweiligen Haushaltsjahres zu rechnen:
2020 |
2021 |
2022 |
2023 |
2024 |
- 7.715.045 € |
- 5.718.224 € |
- 7.484.291 € |
- 3.738.149 € |
- 2.156.460 € |
Der Finanz- und der Ergebnishaushalt 2021 sind angefügt.
Beschluss:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Gemeinderat der
mittelfristigen Finanzplanung in der vorgelegten Fassung für die Jahre
2021-2024 zuzustimmen.