Sachverhalt:
In der Sitzung vom 27.04.2021 wurde dem Gemeinderat der Schilderplan zur
Umsetzung von einer Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h im Ortsbereich
vorgelegt.
Im Anschluss daran wurde über das Amtsblatt sowie über die Homepage zur
Bürgerbeteiligung bis Ende Mai aufgerufen. 26 Rückmeldungen gingen in dieser
Zeit bei der Gemeindeverwaltung ein. Bis auf einzelne Stimmen wird die
Einführung begrüßt, aber noch Optimierungspotential gesehen.
Ein Großteil der Rückmeldungen zielte daraufhin ab, dass die Kreisstraße
in Teilen des bebauten Gebietes auch einer Geschwindigkeitsbegrenzung bedürfe.
Wie bereits in der Gemeinderatssitzung vom 27.04.2021 dargestellt, ist
für verkehrsrechtliche Anordnungen auf der Kreisstraße der Landkreis zuständig.
Mit Mail vom 30.11.2020 nahm der Sachbearbeiter des Landratsamtes klar
Stellung:
„das Landratsamt Miltenberg hat erst Anfang 2020 zusammen mit der Polizeiinspektion Obernburg und dem Staatl. Bauamt Aschaffenburg den Bereich in Augenschein genommen. Hierbei wurde der ursprünglich angeordnete Tempo-30-Abschnitt der MIL 22 sehr großzügig auf den rechtlich max. möglichen Bereich ausgedehnt.
Schon damals sind alle beteiligten Behörden übereingekommen, dass eine weitere Ausdehnung dieses Bereiches nicht möglich ist. Nachdem sich seit Anfang 2020 keine grundlegende Änderung der Situation ergeben hat, können wir den Antrag der CSU Niedernberg nicht weiter verfolgen.“
Dem Landratsamt wurden hierbei bereits relevante Faktoren, die eine Geschwindigkeitsbegrenzung befürworten würden, aufgezeigt (Schulweg, Radverkehrsverbindung, Gastronomie, Breite der Straße). Die Gemeindeverwaltung schlägt vor, dem Landkreis die eingegangenen Rückmeldungen und Einschätzungen vorzulegen und nochmals darum zu bitten, den Bereich zwischen der Pfarrer-Seubert-Straße und dem Heiligenweg auf 30 km/h zu beschränken.
Weiterhin wurde für folgende Bereiche ebenfalls eine Geschwindigkeitsreduzierung gefordert:
- Breslauer Straße im Gesamten
- Nordring im Gesamten
Die genannten Bereiche liegen im Gewerbegebiet. Eine Anordnung einer Beschränkung auf 30 km/h bedarf jeweils eines konkreten Grundes. Ein Gewerbegebiet dient dem Gewerbe und nicht dem Wohnen. Eine Beschränkung in diesem Gebiet ist nicht begründbar.
In der Spessartstraße wurde gefordert das Schild für den verkehrsberuhigten Bereich um einige Meter in Richtung Nordring zu versetzen. Da dies keine relevanten Auswirkungen hat, wurde dies aufgenommen.
Zwei Anwohner des Heckenwegs fordern den Heckenweg als verkehrsberuhigten
Bereich zu belassen und sehen hierbei u. a. eine Abwertung ihres Grundstücks.
Tatsächlich wird der Heckenweg nicht ausschließlich durch die Anwohner
genutzt. Auch Anwohner der umliegenden Bereiche fahren durch den Heckenweg. Die
von Anwohner dargelegte Situation, dass sehr viele Verkehrsteilnehmer zu schnell
fahren, zeigt auf, dass die Straße faktisch anders genutzt wird als dass sie
ausgewiesen ist und dementsprechend das Merkmal Aufenthalt, welcher in einem
verkehrsberuhigten Bereich überwiegt, nicht vorhanden ist.
Die im vergangenen Jahr probeweise aufgebrachten Berliner Kissen werden
wieder entfernt.
Zwei Anwohner der Santesstraße fordern diese als verkehrsberuhigten
Bereich auszuweisen. Es ist nicht möglich auf der Kürze der Strecke stark zu
beschleunigen. Ein Spielen von Kindern auf der Straße ist nicht vorgesehen.
In der VwV-StVO Zu den Zeichen 325.1 und 325.2 Verkehrsberuhigter
Bereich ist definiert, dass die Straßen den Eindruck vermitteln müssen, dass
die Aufenthaltsfunktion überwiegt. Es müssen Bereiche für den ruhenden Verkehr
vorhanden sein. Diese Eckpunkte gibt die Santesstraße nicht her, so dass eine
Ausweisung eines verkehrsberuhigten Bereiches nicht in Frage kommt.
Im in der Sitzung Ende April vorgelegten Plan war ein kleiner Teilbereich
bei der Taubenhalle fälschlicherweise mit 50 km/h gekennzeichnet, dies
wurde zwischenzeitlich korrigiert.
Seitens der Bürger kamen noch weitere Forderungen, wie
-
Gehweg
von Taubenhalle bis zum Tannenwald
-
Geschwindigkeitskontrollen
im Innenort verstärken
-
Parkverbote
in Teilbereichen wie z. B. Hauptstraße/Stadtweg (kein Vorbeikommen mit
Kinderwagen/Rollstuhl)
-
Anordnen
von versetztem Parken um Geschwindigkeiten zu reduzieren
-
Verbot
von hohen Mauern zur Straße, damit das Sichtfeld nicht beeinträchtigt wird
-
Fahrbahnverengungen,
Fahrbahnerhöhungen
Seitens der Gemeindeverwaltung wurden noch folgende weitere Optimierungen
vorgenommen:
-
Rückversetzen
der Beschilderung des verkehrsberuhigten Bereichs, damit die
Rechts-vor-Links-Regelung im gesamten Ortsbereich gewährleistet bleibt.
-
Aufhebung
des verkehrsberuhigten Bereichs in der Bayernstraße, da hier sonst nur eine
kleine Teilstrecke, rund 70 Meter, verkehrsberuhigter Bereich geblieben wären,
das würde unter Umständen zu Verwirrungen führen.
Die Gemeindeverwaltung empfiehlt den angefügten Plan umzusetzen.