Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0

Sachverhalt:

Dem Gemeinderat ist zukünftig alljährlich die Bedarfserhebung und die daraus resultierende Bedarfsfeststellung zum Beschluss vorzulegen. Die Erhebung basiert auf Vorgaben des Landratsamts, welchen die Daten übermittelt werden.

Die Bedarfserhebung wird anhand von Bevölkerungsdaten und Daten zur tatsächlichen Buchung der Einrichtungen vorgenommen.

 

Jährlich übermitteln die Kommunen im Landkreis Daten zur Bedarfsplanung der Kinderbetreuung an das Landratsamt (Geburten, gemeldete Kinder im relevanten Alter, Anzahl Betreuungsplätze und Weiteres).

Seit neuem ist durch das Landratsamt vorgeben, dass die alljährliche, nun vorliegende Bedarfsermittlung vom Gemeinderat zu sichten ist und der Punkt „4. Kommunale Bedarfsplanung“ bzw. „4.1 Geplante Maßnahmen zur Sicherstellung der bedarfsnotwendigen Plätze“ durch einen Beschluss zu genehmigen ist, s. Anhang.

 

Im Ergebnis der durchgeführten Bedarfserhebung ist festzustellen,

1.    dass ausreichend Mittagsbetreuungsplätze vorhanden sind. Der geplante Rechtsanspruch der Bundesregierung auf einen Ganztagesbetreuungsplatz für Grundschüler wird sich in Zukunft auf die Einrichtung auswirken und muss im Auge behalten werden.

2.    dass die Kindergartenplätze, unter Berücksichtigung/Anrechnung auswärtiger Kinder, ausreichend vorhanden sind; im Kindergarten Cyriakus soll in 2021 die freigewordenen Flächen des Schwesternhauses als Nutzflächen für den Kindergarten zur Verfügung gestellt werden;

3.    dass die Kinderkrippe in der Entwicklung bis Ende 2022 an die Kapazitätsgrenzen kommen wird. Dieser Aspekt wurde aufgegriffen und die Gespräche mit dem Trägerverein wurden bereits aufgenommen. Im Detail ist die nächste Zeit zu klären, wie sich der Bedarf konkret entwickelt, ob die vierte Gruppe der Kinderkrippe weiterhin durch Mitarbeiterkinder von Gries Deco Company belegt werden wird und in wie weit Erweiterungsbedarf besteht. Die Gespräche sind aufgenommen und werden im Sozialausschuss vertieft.   


Beschluss:

Der Gemeinderat nimmt die Bedarfsumfrage zustimmend zur Kenntnis und beauftragt den Sozialausschuss zur näheren Betrachtung des Betreuungsbedarfs im Krippenalter.