Beschluss: Zurückgestellt

Sachverhalt:

Die Gemeindeverwaltung hat zusammen mit Rechtsanwalt Baumann und dem Wasserstraßenneubauamt auf der Basis der am 27.10.2020 abgestimmten Vereinbarung die angefügte Vereinbarung ausgearbeitet.

 

Die wesentlichen Inhalte wurden beibehalten. Einzelne Passagen wurden in den Formulierungen geändert. Rechtsanwalt Baumann hat daran mitgewirkt und trägt die Vereinbarung mit.

 

Der Gemeinderat muss definieren, ob § 2 (2) Nr. 7 (III) in der Vereinbarung bleiben, oder herausgenommen werden soll.

 

Die im Ursprungsvertrag beschriebenen Ausgleichsflächen sowie die Kosten für die Kampfmittelbeseitigung sind seitens des WNA zu tragen, weshalb keine zusätzliche Regelung erfolgt.

 

Rechtsanwalt Baumann nimmt beratend an der Sitzung teil.


Beschluss:

Der Gemeinderat stimmt dem vorgelegten Entwurf zu. Der Bürgermeister wird mit dem Abschluss beauftragt.