Sachverhalt:
Die Gemeindeverwaltung hat zusammen mit Rechtsanwalt Baumann und dem Wasserstraßenneubauamt auf der Basis der am 27.10.2020 abgestimmten Vereinbarung die angefügte Vereinbarung ausgearbeitet.
Die wesentlichen Inhalte wurden beibehalten.
Einzelne Passagen wurden in den Formulierungen geändert. Rechtsanwalt Baumann
hat daran mitgewirkt und trägt die Vereinbarung mit.
Der Gemeinderat muss definieren, ob § 2 (2)
Nr. 7 (III) in der Vereinbarung bleiben, oder herausgenommen werden soll.
Die im Ursprungsvertrag beschriebenen
Ausgleichsflächen sowie die Kosten für die Kampfmittelbeseitigung sind seitens
des WNA zu tragen, weshalb keine zusätzliche Regelung erfolgt.
Rechtsanwalt Baumann nimmt beratend an der
Sitzung teil.
Beschluss:
Der Gemeinderat stimmt dem vorgelegten Entwurf zu. Der Bürgermeister wird mit dem Abschluss beauftragt.