Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0

Sachverhalt:

Das geplante Bauvorhaben liegt im Bereich des Bebauungsplanes „Südl. Ortsrand“.

 

Die Antragsteller beabsichtigen das vorhandene Nebengebäude im hinteren Hof als Wohnung umzubauen. Außer den geplanten Maßnahmen für Fenster und Eingang, bzw. dem Einbau von Dachfenstern und dem Anbau eines Balkons werden am Gebäude keine Veränderungen vorgenommen.

 

Die GRZ mit 0,64 und die GFZ mit 0,84 waren schon gebaut, bevor 1962 die GRZ mit 0,4 und die GFZ mit 0,7 festgesetzt wurden.

 

Es werden 2 Stellplätze für das neue Vorhaben gebaut.

 

Das Vorhaben wurde zwischen dem Planer und dem LRA Obernburg abgestimmt.

 

Die umliegenden Nachbarn haben zugestimmt.

 

 

 

 


Beschluss:

Der Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Niedernberg erteilt zum o.g. Bauvorhaben sein Einverständnis nach § 36 Abs. 1 BauGB.