Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 2

Sachverhalt:

Der Gemeinderat der Gemeinde Niedernberg hat in seiner Sitzung am 14.07.2020 den Aufstellungsbeschluss für die Änderung des Bebauungsplans „Nördlicher Ortsrand I, Gewerbe“ unter der Nr. 08.11 im beschleunigten Verfahren gefasst. Durch die Änderung soll im Bereich der Flurnummern 3211/7, 3211/13, 3211/14, 3211/19 (Teilstück), 3211/24, 3211/26, 3211/90 und 3211/95 die Gebietsart Mischgebiet festgesetzt werden. Weiterhin soll auf den Flurnummern 3211/14 und 3211/90 Baurecht für Mehrfamilienhäuser geschaffen werden.

 

Der Aufstellungsbeschluss für die Änderung des Bebauungsplans wurde im Amtsblatt vom 28.08.2020 bekannt gemacht. Im beschleunigten Verfahren ist keine frühzeitige Beteiligung von Nöten. Dennoch wurde in der Bekanntmachung darauf hingewiesen, dass Gelegenheit besteht sich zur Planung zu äußern. Die eingegangenen Einwendungen wurden in der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses vom 08.06.2021 behandelt.

 

Ebenfalls in der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses vom 08.06.2021 wurde der Billigungs- und Auslegungsbeschluss gefasst.

Die öffentliche Auslegung wurde im Amtsblatt vom 11.06.2021 bekanntgemacht. Bürger und Behörden hatten in der Zeit vom 18.06.2021 bis einschließlich 19.07.2021 Gelegenheit die Unterlagen einzusehen und Stellungnahmen abzugeben.

 

Die eingegangenen Hinweise wurden in heutiger Sitzung behandelt und entsprechend der Abwägung mit in den Bebauungsplan aufgenommen.

 

Die Verwaltung empfiehlt dem Gremium, die Bebauungsplanänderung „Nördlicher Ortsrand, Gewerbe“ Nr. 08.11 als Satzung zu beschließen.


Beschluss:

Der Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Niedernberg beschließt die Bebauungsplanänderung „Nördlicher Ortsrand, Gewerbe“ Nr. 08.11, ausgearbeitet von den PlanerFM, und die dazugehörige Begründung, beide in der Fassung vom 22.07.2021, als Satzung.